Leika: 99033004000000
Wenn ein Gebäude hinsichtlich seiner Denkmalwürdigkeit untersucht werden soll, so kann die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der Stadt Hilden als Untere Denkmalbehörde schriftlich und formlos mit einer Begründung beantragt werden.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen.
Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden von der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in einer Denkmalliste erfasst. Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt. Bewegliche Denkmale werden nur in der Denkmalliste eingetragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historischen Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Werden bewegliche Denkmale in einer öffentlichen Sammlung betreut, so bedürfen sie nicht der Eintragung in die Denkmalliste.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Objekt als Denkmal anerkannt wird und damit den Schutz durch das Denkmalschutzgesetz erlangt, können Sie die Feststellung der Denkmaleigenschaft und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste beantragen. Die Denkmaleigenschaft wird entsprechend der im Denkmalschutzgesetz genannten Kriterien geprüft, beschrieben und begründet.
Was sind Denkmale?
Der Antrag auf Untersuchung des Denkmalwertes ist schriftlich mit den zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Denkmalbehörde einzureichen.
Dazu gehören folgende Unterlagen, falls vorhanden:
Sie müssen Eigentümer/in des voraussichtlichen Denkmals sein oder eine bevollmächtigte beziehungsweise vertretungsbefugte Person.
Die Untersuchung des Denkmalwertes ist gebührenfrei.
Die Eintragung in die Denkmalliste ist ebenso gebührenfrei.
Sie können die Feststellung der Denkmaleigenschaft für ein Objekt und damit die Eintragung als Denkmal in die Denkmalliste bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde beantragen. Die Eintragung kann aber auch von Amts wegen, das heißt ohne Antrag, von der zuständigen Denkmalschutzbehörde selbst vorgenommen werden.
Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.
Der Antrag ist formlos schriftlich zu stellen.
DSchG NRW
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden