Informationen / Kurztext
- Die Zuständigkeit liegt beim Kreis Mettmann.
- Es besteht die Möglichkeit Anträge beim Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hilden einzureichen.
- Die Anträge werden dann seitens des Bürgerbüros an den Kreis Mettmann weitergeleitet.
Einfache Sprache
Nachweis Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
Volltext
Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt.
Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist.
Erforderliche Unterlagen
Zur Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit sollten Sie neben dem Antragsformular und einem gültigen Ausweisdokument folgende Unterlagen (Original und Fotokopie) als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit mitbringen:
Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
- Geburts- oder Abstammungsurkunden,
- Heiratsurkunden,
- Abschriften aus dem Familienbuch der/s Antragstellerin/s und der Eltern und Großeltern die bis zum 01.01.1950 zurückreichen
Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
- Einbürgerungsurkunden,
- Verleihungsurkunden,
- Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option,
- Ernennungsurkunden eines Beamten,
- Spätaussiedlerbescheinigungen,
- Staatsangehörigkeitsausweise,
- Reisepässe,
- Personalausweise,
- Meldebestätigungen,
- Unterlagen über geleisteten Militärdienst,
- Tätigkeit als Beamtin bzw. Beamter, etc.
Unterlagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen:
- z. B. alte Ausweispapiere,
- alte Militärnachweise,
- Staatsangehörigkeitsurkunden,
- etc.
Sollten Sie auch ausländische Urkunden vorlegen, benötigen Sie immer eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
Kosten
- Die Gebühr für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt 51,00 Euro.
- Für die Ablehnung eines Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Gebühr von 18,00 Euro erhoben.
- Für die Rücknahme eines Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Gebühr von 18,00 Euro erhoben.
Weiterführende Informationen
Es ist zwingend ein Termin zu vereinbaren.
Dies können Sie telefonisch oder per E-Mail über die angegebenen Kontaktdaten.