Leika: 99099008000000
Nachweis Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit beantragen
Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt.
Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist.
Unterlagen über Abstammung und Personenstand:
Unterlagen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
Unterlagen, die die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen:
Sollten Sie auch ausländische Urkunden vorlegen, benötigen Sie immer eine Übersetzung in die deutsche Sprache.
Es ist zwingend ein Termin zu vereinbaren.
Dies können Sie telefonisch oder per E-Mail über die angegebenen Kontaktdaten.
StAG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden