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Sofern ein deutscher Staatsbürger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Ehe schließen möchte, wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Bestätigung der Ehefähigkeit. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.
Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet maßgebend.
Für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt.
Informationen über eine Eheschließung im Ausland erhalten Sie von den dortigen Behörden und auch bei der deutschen Auslandsvertretung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetpräsenz des Auswärtigen Amts.
Sofern von Ihnen lediglich eine Ledigkeitsbescheinigung zur
Eheschließung vorzulegen ist, erhalten Sie diese bei der zuständigen
Meldebehörde in Form einer „Erweiterten Meldebescheinigung“.
Sofern
von Ihnen jedoch die Vorlage eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses
verlangt wird oder die deutsche Auslandsvertretung eine Bescheinigung
darüber ausstellen soll, dass keine Ehehindernisse bestehen (diese
Bescheinigung darf nur nach Vorlage eines deutschen
Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt werden), ist ein Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen.
Für
die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt
zuständig, in dessen Bezirk der (deutsche) Eheschließende seinen
Wohnsitz hat, bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz im
Inland hatte.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt
werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach
deutschem Recht entgegensteht. Es erfolgt hierbei eine Prüfung der
Voraussetzungen ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.
Sofern Sie im Ausland wohnen, können Sie sich auch an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung wenden oder die notwendigen Unterlagen direkt an das zuständige Standesamt übersenden.
Sollten Sie eine 'Apostille' benötigen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses an die
Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35 (Postfach 30 08 65)
40408 Düsseldorf
Tel.: 0211/475-0
Auf der Internetpräsenz der Bezirksregierungen finden Sie weitere Informationen zu den Themen Apostillen, Beglaubigungen.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Bediensteten des Standesamts gerne zur Verfügung.
Eine der am häufigsten gestellten Fragen, ist die Frage nach den benötigten Unterlagen. Die Antwort auf diese Frage ist jedoch so individuell wie Ihr Lebenslauf und richtet sich außerdem nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit.
Bitte sprechen Sie beim Standesamt vor. Wir beraten Sie dann gerne, welche Unterlagen Sie bei der Antragstellung benötigen und wo Sie diese Unterlagen beschaffen können.
Sofern Sie beide Deutsche sind und einer von Ihnen seinen Wohnsitz in Hilden hat (s.o.), können wir Ihre Frage nach den vorzulegenden Unterlagen auch telefonisch beantworten. Hierbei ist es hilfreich, wenn Sie uns u.a. folgende Fragen beantworten können:
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Standesamts gerne zur Verfügung.
Für die Prüfung der Ehefähigkeit im Rahmen der Antragsbearbeitung ist eine Gebühr von 60,00 Euro (sofern beide Deutsche sind) oder 80,00 Euro (wenn ausländisches Recht zu beachten ist) zu erheben.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.
keine
PStG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden