Ehefähigkeitszeugnis

Ehefähigkeitszeugnis

Leika: 99059002000000

Informationen / Kurztext

Sofern ein deutscher Staatsbürger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Ehe schließen möchte, wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Bestätigung der Ehefähigkeit. Grundlage hierfür ist die Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.

Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der/die Verlobte seinen Wohnsitz hat. Besteht kein Wohnsitz im Inland, so ist der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts im Bundesgebiet maßgebend.

Einfache Sprache

Für eine Eheschließung eines deutschen Staatsangehörigen im Ausland wird in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. 

Volltext

Informationen über eine Eheschließung im Ausland erhalten Sie von den dortigen Behörden und auch bei der deutschen Auslandsvertretung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetpräsenz des Auswärtigen Amts. 

Sofern von Ihnen lediglich eine Ledigkeitsbescheinigung zur Eheschließung vorzulegen ist, erhalten Sie diese bei der zuständigen Meldebehörde in Form einer „Erweiterten Meldebescheinigung“.
Sofern von Ihnen jedoch die Vorlage eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses verlangt wird oder die deutsche Auslandsvertretung eine Bescheinigung darüber ausstellen soll, dass keine Ehehindernisse bestehen (diese Bescheinigung darf nur nach Vorlage eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt werden), ist ein Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen.
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der (deutsche) Eheschließende seinen Wohnsitz hat, bzw. (bei Wohnsitz im Ausland) seinen letzten Wohnsitz im Inland hatte.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Es erfolgt hierbei eine Prüfung der Voraussetzungen ähnlich der Anmeldung der Eheschließung.

Sofern Sie im Ausland wohnen, können Sie sich auch an die jeweilige deutsche Auslandsvertretung wenden oder die notwendigen Unterlagen direkt an das zuständige Standesamt übersenden.

Sollten Sie eine 'Apostille' benötigen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses an die

Bezirksregierung Düsseldorf
Am Bonneshof 35 
(Postfach 30 08 65)
40408 Düsseldorf
Tel.: 0211/475-0

Auf der Internetpräsenz der Bezirksregierungen finden Sie weitere Informationen zu den Themen Apostillen, Beglaubigungen.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Bediensteten des Standesamts gerne zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

Eine der am häufigsten gestellten Fragen, ist die Frage nach den benötigten Unterlagen. Die Antwort auf diese Frage ist jedoch so individuell wie Ihr Lebenslauf und richtet sich außerdem nach der jeweiligen Staatsangehörigkeit.
In Einzelfällen sind die einzureichenden Unterlagen mit dem Standesamt in einem direkten Kontakt zu besprechen. Im Rahmen des Online-Antrags auf Ausstellung eine Ehefähigkeitszeugnisses werden Betroffene hierzu gesondert aufgefordert.

Welche Unterlagen von Ihnen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Kosten

Gebühren, die im Rahmen der Eheanmeldung und Eheschließung erhoben werden, richten sich nach der aktuell gültigen Gebührensatzung der Stadt Hilden. Hier können Sie die Satzung einsehen.

Fristen

Das Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Formulare
Hinweise Besonderheiten

  • Den Antrag können Sie auch bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft/Konsulat) stellen.
  • Sollten Sie eine 'Apostille' benötigen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage der Geburtsurkunde an die Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2 (Postfach 30 08 65), 40408 Düsseldorf (Tel.: +49211 475-0).
  • Sollten Sie als Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis für eine Eheschließung in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, ist dieses bei Ihrer Heimatbehörde zu beantragen.

Gesetze

PStG