Eheschließung

Eheschließung

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Informationen / Kurztext

  • Im Standesamt können Sie heiraten.
  • Aufgrund einer gesetzlichen Änderung spricht man seit dem 01.07.1998 von der ‚Anmeldung zur Eheschließung’, bisher besser bekannt als "Aufgebot".
  • Die Anmeldung zur Eheschließung dient dazu, festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind (z.B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit etc.).

Einfache Sprache

Im Standesamt kann geheiratet werden. Die Eheschließung muss vorher angemeldet werden.

Volltext

Die Anmeldung zur Eheschließung dient dazu, festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Heirat erfüllt sind (z.B. Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit etc.).

Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen/ihren Wohnsitz hat. Bei getrenntem Wohnsitz oder mehreren Wohnsitzen besteht eine Wahlmöglichkeit.

Kann die Heirat auch bei einem anderen Standesamt erfolgen?

Ja, bei einem Standesamt Ihrer Wahl innerhalb Deutschlands. Sie sollten dort vorab erfragen, ob ihr Wunschtermin möglich ist. Die Formalitäten wickeln Sie bei Ihrem Standesamt am Wohnort ab, von dort werden die Unterlagen dem Heiratsstandesamt übersandt.

Benötigen wir noch Trauzeugen oder Trauzeuginnen?

Es liegt im Ermessen des Brautpaares, Trauzeugen beziehungsweise Trauzeuginnen zu wählen. Sie können einen oder zwei Personen benennen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ohne Trauzeugin oder Trauzeuge zu heiraten. Die ausgewählten Personen müssen volljährig sein und sich durch gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Kann ich die Anmeldung zur Eheschließung alleine durchführen, da mein Partner verhindert ist?

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, die Anmeldung zur Eheschließung nur durch einen Verlobten oder eine Verlobte oder einen Vertreter beziehungsweise eine Vertreterin durchführen zu lassen. Benötigt wird hierzu eine Vollmacht.

Erforderliche Unterlagen

Eine häufig gestellte Frage ist die Frage nach den erforderlichen Unterlagen. Dies kann jedoch nicht allgemein beantwortet werden, da die persönlichen Verhältnisse der Paare oft sehr unterschiedlich sind.

Das nachfolgende Beispiel bezieht sich auf den Fall:
Beide sind deutsche Staatsangehörige, noch nicht verheiratet gewesen, wohnhaft in Hilden und haben keine gemeinsamen Kinder

Vorzulegen sind:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.

In anderen Fällen sollte zur Klärung der erforderlichen Unterlagen Kontakt mit dem Standesamt aufgenommen werden.

Welche Unterlagen von Ihnen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Standesamt.

Kosten

  • Sind beide Partner deutsch: 60 Euro                 
  • mit ausländischer Beteiligung: 80 Euro
  • Hinzu kommen weitere Kosten für z.B. Familienstammbuch, Eheurkunde, Samstagstrauung, Raummiete usw.

Fristen

Die rechtsgültige Anmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das bedeutet, dass Ihr Hochzeitstermin innerhalb dieser Zeit liegen muss. Bei Ihrer Planung weit im Voraus beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.

Formulare

keine

Gesetze

PStG