Leika: 99059001110000
Mit der Trauung wird Ihre Eheschließung vollzogen. Sie müssen beide persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, dass Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Beherrscht einer oder beide Eheschließenden die deutsche Sprache nicht, muss ein/e Dolmetscher/in anwesend sein. Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, der/dem Dolmetscher/in, den Trauzeugen/Trauzeuginnen, sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
Heiraten
Eheschließende werden vor der Eheschließung gefragt, ob sich Änderungen in den Ehevoraussetzungen im Vergleich zur Anmeldung ergeben haben. Eheschließende erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Sie müssen dies persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Eheschließenden werden von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten einzeln befragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin darf die Mitwirkung nicht verweigern, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin erklärt, dass die Eheschließenden kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Beherrscht einer oder beide Eheschließenden die deutsche Sprache nicht, muss ein/e Dolmetscher/in anwesend sein. Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, der/dem Dolmetscher/in, den Trauzeugen/Trauzeuginnen, sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
Bei der Trauung müssen Sie, Ihre Trauzeugen/Trauzeuginnen und ein/e mögliche/r Dolmetscher/in folgende Unterlagen vorlegen:
Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Sie haben die Eheschließung rechtsgültig angemeldet. Es dürfen keine Ehehinderungsgründe vorliegen.
Die Eheschließung wird folgendermaßen vorgenommen: Die Brautleute müssen persönlich anwesend sein. Die/Der Standesbeamtin/Standesbeamte fragt Sie, ob sich seit der Anmeldung Ihrer Eheschließung Änderungen bzgl. Ihrer Ehevoraussetzungen ergeben haben. Die/Der Standesbeamtin/Standesbeamte fragte Sie beide, einzeln und nach einander, ob Sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Sie beide erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, dass sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die/Der Standesbeamtin/Standesbeamte spricht aus, dass Sie nunmehr kraft Gesetzes rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Beherrscht einer oder beide Eheschließenden die deutsche Sprache nicht, muss ein/e Dolmetscher/in anwesend sein. Ihre Eheschließung kann im Beisein von 1 oder 2 Zeugen beziehungsweise Zeuginnen vorgenommen werden. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin fertigt eine Niederschrift, welche von Ihnen beiden, der/dem Dolmetscher/in, den Trauzeugen/Trauzeuginnen, sowie dem Standesbeamten beziehungsweise der Standesbeamtin unterschrieben wird.
keine
BGB
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden