Eheurkunde

Eheurkunde

Leika: 99059004000000

Informationen / Kurztext

Eheurkunde enthält folgende Angaben:

  • Familiennamen und Vornamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • Ort und Tag der Eheschließung,
  • Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich Zugehörigkeit aus Registereintrag ergibt
  • gegebenenfalls: Auflösung, Nichtbestehen, Nichtigerklärung, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit, Umwandlung von Lebenspartnerschaft in Ehe zuständig: Standesamt, in dem die Eheschließung beurkundet wurde

Einfache Sprache

Nachweis Eheschließung

Volltext

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:  Eheurkunde, Internationale Eheurkunde, beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister:

  • ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bisher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat;
  • Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Eheeintrags aus dem Eheregister.

Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen im Eheregister: Hat eine Deutsche oder ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden; für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose ausländische Person und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin, für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht, die Eltern, die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie) Geschwister mit berechtigtem Interesse. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Kosten

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 16,00€
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar, bei gleicher Bestellung: 8,00

Weiterführende Informationen

Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

Gesetze

PStG