Leika: 99059004000000
Eheurkunde enthält folgende Angaben:
Nachweis Eheschließung
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten: Eheurkunde, Internationale Eheurkunde, beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister:
Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen im Eheregister: Hat eine Deutsche oder ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so
kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden; für
den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der
Antragstellung maßgebend.
Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose
ausländische Person und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem
Aufenthalt im Inland.
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren) bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin, für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht, die Eltern, die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie) Geschwister mit berechtigtem Interesse. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: 16,00€
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar, bei gleicher Bestellung: 8,00
Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html
PStG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden