Ehrenamtskarte

Ehrenamtskarte

Leika: nicht im LeiKa

Informationen / Kurztext

Der Ehrenamtspass gilt für 2 Jahre und ist nicht übertragbar.
Zur Auswahl der Personen, die den Ehrenamtspass verliehen bekommen sollen, werden die Vereine, Institutionen und sonstige Gruppen - soweit bekannt - frühzeitig angeschrieben und um Einreichung von bis zu drei Vorschlägen gebeten. Unabhängig davon können alle Bürger:innen mindestens eine Person vorschlagen, welche sich in besonderem Maße ehrenamtlich für andere engagiert.
Mit dem Ehrenamtspass sollen in erster Linie Personen geehrt werden, deren Wirken regelmäßig nicht öffentlich wahrgenommen und gewürdigt wird. Herausgehobene Funktionen in einem Vereinsvorstand wie bspw. Vorsitze werden daher nur in Ausnahmefällen vom Arbeitskreis mit einem Ehrenamtspass ausgezeichnet.

Jeder Vorschlag soll eine Begründung enthalten, aus der hervorgeht worin das besondere Engagement besteht.
Soweit die eingereichten Vorschläge die Anzahl von 100 überschreiten, erfolgt eine Auswahl durch den Arbeitskreis Ehrenamtspass unter Berücksichtigung der dargelegten Verdienste. Die Auswahl erfolgt in jedem Fall anonymisiert.
Der Arbeitskreis, der sowohl die Vergünstigungen als auch die Ehrenamtspassinhabenden auswählt, setzt sich zusammen aus je:

  • 1 Vertreter:in evang. und kath. Kirche (für den Bereich Kirche)
  • 1 Vertreter:in Arbeiterwohlfahrt (Soziales)
  • 1 Vertreter:in Stadtsportverband (Sport)
  • 1 hauptamtliche:r Mitarbeiter:in der Feuerwehr (Gefahrenabwehr)
  • 1 Mitarbeiter:in Kulturamt (Kultur und Brauchtum)
  • 1 Mitarbeiter:in Jugendamt (Kinder und Jugendarbeit)
  • 1 Mitarbeiter:in Bürgermeisterbüro
  • 1 Schiedsperson (Recht)

Einfache Sprache

Personen, die sich in besonderem Maße um das Wohl der Allgemeinheit in Hilden verdient gemacht haben, wird ein Ehrenamtspass verliehen. Der Ehrenamtspass gilt für 2 Jahre und ist mit Vergünstigungen u. a. beim Besuch städtischer oder regionaler Einrichtungen in Anspruch verbunden. Zudem erhalten die Passinhaber attraktive Gutscheine, die im Alltag eine Freude machen sollen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Verleihung des Ehrenamtspasses ist eine regelmäßige und langfristig angelegte ehrenamtliche Tätigkeit.
Für die Tätigkeit darf keine Vergütung, lediglich eine Aufwandsentschädigung von maximal 15 EUR/Monat oder 180 EUR/Jahr bezogen werden.

Verfahrensablauf

Nur in ungeraden Jahren, da zwei Jahre Gültigkeit: 

  • Ab April/Mai: Vereine, Institutionen und alle Bürger können Vorschläge  für die Verleihung eines Ehrenamtspasses einreichen
  • September/Oktober (Wenn mehr als 100 Vorschläge eingereicht wurden): Auswahl durch den Arbeitskreis
  • Mitte Dezember: Versand Karten und Bonusheft

Bearbeitungsdauer

8 Monate (siehe Verfahrensablauf)

Fristen

siehe Verfahrensablauf

Formulare

Vorschlag zur Vergabe des Ehrenamtspasses der Stadt Hilden

Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlage

Das Konzept zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements seitens der Stadt Hilden wurde am 28. Juni 2005 durch den Rat der Stadt Hilden beschlossen um das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement zu fördern.