Einbürgerung

Einbürgerung

Leika: 99099002000000

Informationen / Kurztext
  • Antragstellung in Gemeinde, in der Person ihren Hauptwohnsitz hat
  • Entscheidung durch Kreisverwaltung Mettmann
  • Antragsunterlagen werden in Informationsgespräch ausgehändigt
  • Die Einbürgerung kostet pro Person 255,00 Euro. Von dieser Gebühr sind im Vorfeld 191,00 Euro an die Kreiskasse Mettmann zu überweisen. Wenn Kinder (bis Vollendung des 16. Lebensjahres) mit ihren Eltern eingebürgert werden, fallen für die Kinder im Vorfeld Gebühren i.H.v. 38,00 Euro pro Kind an. Insgesamt beträgt die Gebühr bei Miteinbürgerung pro Kind 51,00 €.
Einfache Sprache

Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung beim Bürgerbüro der Stadt Hilden stellen. 

Die Entscheidung wird durch die Kreisverwaltung Mettmann getroffen.

Volltext

Anträge auf Einbürgerungen werden in der Gemeinde gestellt, in der die antragstellende Person Ihren Hauptwohnsitz hat. In Hilden liegt die Zuständigkeit für Einbürgerungen beim Bürgerbüro. Einbürgerungsanträge werden der Kreisverwaltung Mettmann zur Entscheidung vorgelegt. Verschiedene gesetzliche Grundlagen sind maßgebend.

Nach vorheriger telefonischer Terminabsprache erhalten die Einbürgerungsbewerberinnen/ Einbürgerungsbewerber in einem Informationsgespräch die Antragsunterlagen. Ihnen wird detailliert erklärt, welche Unterlagen sie ihrem Einbürgerungsantrag beizufügen haben.

Je nach geltendem Recht des Heimatstaates bleibt die bisherige Staatsangehörigkeit nach Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit weiterhin bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Gültiger Ausweis / Passdokument + ggfs. Aufenthaltstitel

Die weiteren erforderlichen Unterlagen werden individuell im Informationsgespräch benannt.

Kosten

Die Einbürgerung kostet pro Person 255,00 €.
Von dieser Gebühr sind im Vorfeld 191,00 € an die Kreiskasse Mettmann zu überweisen.
Wenn Kinder (bis Vollendung des 16. Lebensjahres) mit ihren Eltern eingebürgert werden, fallen für die Kinder im Vorfeld Gebühren i.H.v. 38,00 € pro Kind an.
Insgesamt beträgt die Gebühr bei Miteinbürgerung pro Kind 51,00 €.

Verfahrensablauf

Die Einbürgerungsbewerberinnen und Einbürgerungsbewerber vereinbaren telefonisch unter +49 2103 72-1344 einen Termin für ein persönliches Informationsgespräch. Bei dem Informationsgespräch ist die Vorlage eines gültigen Ausweises sowie, falls vorhanden, der Aufenthaltstitel notwendig.

In diesem Gespräch erhalten sie die Antragsunterlagen sowie den Überweisungsträger für die Vorkasse in Höhe von 191,00 €/ 38,00 € und werden über die beizufügenden Dokumente informiert.

Sobald der Einbürgerungsantrag komplett ist, wird erneut telefonisch ein Termin zur Abgabe des Antrages im Bürgerbüro vereinbart.

In diesem Termin werden die kompletten Unterlagen entgegengenommen und vorgeprüft. Anschließend erfolgt durch das Fachpersonal im Bürgerbüro die Abgabe an den Kreis Mettmann.

Nach einigen Wochen erhält die antragstellende Person eine schriftliche Eingangsbestätigung vom Kreis Mettmann. Nach Eingang des Vorschusses und der Antragsunterlagen bei dem Kreis Mettmann bzw. der Kreiskasse wird von dem zuständigen Fachbereich Einbürgerungen der Einbürgerungsantrag geprüft. Dabei kann es im Einzelfall zur erneuten Anforderung von weiteren persönlichen Dokumenten kommen, die zur Entscheidung über den Einbürgerungsantrag notwendig sind.

Nach abschließend erfolgter Prüfung erfolgt die Entscheidung über den Einbürgerungsantrag, die in der Regel mit dem Ausstellen der Einbürgerungsurkunde einhergeht.

Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 7 - 9 Monate erhalten die Einbürgerungsbewerber eine schriftliche Nachricht und einen Überweisungsträger für den Restbetrag in Höhe 64,00 €/ 13,00 € des Bürgerbüros Hilden und vereinbaren daraufhin telefonisch einen Termin zur Entgegennahme der Einbürgerungsurkunde im Bürgerbüro der Stadt Hilden und ggfs. gleichzeitiger Beantragung von deutschen Ausweisdokumenten.

Bearbeitungsdauer

Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro individuell zwischen 15 und 60 Minuten.

Formulare

werden nach Informationsgespräch ausgehändigt

Hinweise Besonderheiten

Über den Antrag auf Einbürgerung wird durch den Fachbereich Einbürgerungen des Kreises Mettmann entschieden.

Im Regelfall besteht erstmalig die Möglichkeit nach 8 Jahren legalem Aufenthalt im Bundesgebiet die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Einbürgerungen sind bis zum 18. Lebensjahr nur mit Zustimmung der Eltern möglich. Ab dem 16. Lebensjahr ist ein separater Antrag erforderlich. Auch hier ist nach vorheriger Terminabsprache vorab ein Informationsgespräch erforderlich.

Ansprechpartner ist im laufenden Einbürgerungsverfahren immer das für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen zuständige Fachpersonal des Bürgerbüros der Stadt Hilden. Anfragen bei der Kreisverwaltung Mettmann (Einbürgerungsstelle) durch die Einbürgerungsbewerberinnen oder Einbürgerungsbewerber sind daher nicht erforderlich.

Die Einbürgerungsurkunde wird nur einmal im Leben ausgestellt. Bei Verlust wird keine neue Einbürgerungsurkunde ausgestellt!

Sollte das Einbürgerungsverfahren abgelehnt werden, behält die Kreisverwaltung Mettmann die Vorauszahlung i.H.v. 191,00 € ein.

Bei der Antragsabgabe des Einbürgerungsantrages im Bürgerbüro der Stadt Hilden, sind aktuelle Bilder notwendig, falls die antragstellende Person keine Bilder zur Hand hat, können diese in der Fotokabine im Bürgerbüro kurzfristig angefertigt werden.

Gesetze

StAG