elektronische Dokumente

elektronische Dokumente

Leika: 99014006000000

Informationen / Kurztext

Der Ausdruck eines der Stadt Hilden elektronisch vorliegenden Dokumentes kann beglaubigt werden.

Einfache Sprache

Neben weiteren Beglaubigungsarten besteht auch die Möglichkeit, Ausdrucke elektronischer Dokumente beglaubigen zu lassen.

Kosten

Entsprechend Tarif Nr. 2 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden

Weiterführende Informationen

Die Form des Beglaubigungsvermerks ist entsprechend dem Runderlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein Westfalen vom 28.04.1977 - I C 2/17-21.14  vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

§ 33 Absatz 4 Nummer 4 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetze

VwVfG NRW