Leika: 99014006000000
Der Ausdruck eines der Stadt Hilden elektronisch vorliegenden Dokumentes kann beglaubigt werden.
Neben weiteren Beglaubigungsarten besteht auch die Möglichkeit, Ausdrucke elektronischer Dokumente beglaubigen zu lassen.
Entsprechend Tarif Nr. 2 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hilden
Die Form des Beglaubigungsvermerks ist entsprechend dem Runderlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein Westfalen vom 28.04.1977 - I C 2/17-21.14 vorzunehmen.
§ 33 Absatz 4 Nummer 4 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
VwVfG NRW
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden