elektronischer Identitätsnachweis

elektronischer Identitätsnachweis

Leika: 99008004000000

Informationen / Kurztext

Der elektronische Identitätsnachweis kann dazu verwendet werden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen nachzuweisen

Einfache Sprache

Mit dem Personalausweis kann die Identität auch elektronisch nachgewiesen werden.

Volltext

Der Personalausweisinhaber, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann den elektronischen Identitätsnachweis dazu verwenden, seine Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachzuweisen.

Die elektronisch im Personalausweis gespeicherten Daten werden nur dann übermittelt, wenn

  • ein Diensteanbieter ein gültiges Berechtigungszertifikat besitzt und
  • der/die Bürger/in vorab der Übergabe der persönlichen Daten mit der Eingabe einer Geheimnummer (PIN) zustimmt.

Der elektronische Identitätsnachweis erfolgt durch Übermittlung von Daten aus dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises oder aus einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium in einem mobilen Endgerät.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten

für Personen unter 24 Jahren 22,80 EUR

für Personen über 24 Jahren 37,00 EUR

Bearbeitungsdauer

Die Produktionsdauer bei der Bundesdruckerei liegt bei ca. 10 bis 14 Tagen

Formulare

keines

Weiterführende Informationen

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin

Hinweise Besonderheiten

die persönliche Vorsprache ist verpflichtend

Gesetze

PAuswG