Leika: 99008004109000
Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
gespeicherte Daten im Ausweis auslesen
Auf Verlangen des Personalausweisinhabers hat die Personalausweisbehörde Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren
Für das Auslesen des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises müssen Sie persönlich mit dem Personalausweis erscheinen.
Personalausweis
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
keine
keine
PAuswG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden