elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

Leika: 99008004109000

Informationen / Kurztext

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.

Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.

Einfache Sprache

gespeicherte Daten im Ausweis auslesen

Volltext

Auf Verlangen des Personalausweisinhabers hat die Personalausweisbehörde Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren

Für das Auslesen des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises müssen Sie persönlich mit dem Personalausweis erscheinen.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Kosten

keine

Formulare

keine

Gesetze

PAuswG