Leika: 99008004063000
Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.
Sperrung des elektronisches Identitätsnachweises bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises
Die zuständige Personalausweisbehörde hat unverzüglich zur Aktualisierung der Sperrliste die Sperrsumme des Personalausweises an den Sperrlistenbetreiber zu übermitteln, wenn sie Kenntnis erlangt von dem Abhandenkommen eines Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis, dem Versterben eines Ausweisinhabers oder der Ungültigkeit eines nicht im Besitz der Behörde befindlichen Ausweises.
keine
keine
PAuswG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden