elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

elektronischer Identitätsnachweis Sperrung

Leika: 99008004063000

Informationen / Kurztext

Wurde der elektronische Identitätsnachweis aktiviert, so können Sie die Sperrung bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises bei der zuständigen Stelle veranlassen.

Einfache Sprache

Sperrung des elektronisches Identitätsnachweises bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises

Volltext

Die zuständige Personalausweisbehörde hat unverzüglich zur Aktualisierung der Sperrliste die Sperrsumme des Personalausweises an den Sperrlistenbetreiber zu übermitteln, wenn sie Kenntnis erlangt von dem Abhandenkommen eines Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis, dem Versterben eines Ausweisinhabers oder der Ungültigkeit eines nicht im Besitz der Behörde befindlichen Ausweises.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Kosten
  • Sperrung in der Personalausweisbehörde: gebührenfrei
  • Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: siehe Internetseite der Sperrhotline
Formulare

keine

Gesetze

PAuswG