Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

Erklärung zur Mutterschaftsanerkennung

Leika: 99133002000000

Informationen / Kurztext

Erklärung zur Mutterschaft, Mutterschaftsanerkennung

Einfache Sprache

Geburt Kind, Anerkennung der Mutterschaft

Volltext

Eine Urkundsperson beim Jugendamt ist befugt, die Erklärung, durch die die Mutterschaft anerkannt wird, aufzunehmen sowie die etwa erforderliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Mutter zu beurkunden (§ 44 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes).
Die Beurkundung kann auch im Standesamt erfolgen.

Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Mutterpass (bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes)
Voraussetzungen

persönlicher Termin

Bearbeitungsdauer

In der Regel 5 Werktage.

Weiterführende Informationen

Bei Notaren können Gebühren anfallen.

Gesetze

SGB VIII