Leika: 99133001000000
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung
Sie sind/werden Vater und möchten dies erklären bzw. das Kind anerkennen.
Eine Urkundsperson beim Jugendamt ist befugt, die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt oder die Anerkennung widerrufen wird, die Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa erforderliche Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist, des Kindes, des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters zu einer solchen Erklärung (Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft) zu beurkunden.
Sofern die Mutter ebenfalls an den Termin teilnimmt:
Die Mutter muss der Vaterschaft zustimmen/vorab zugestimmt haben.
persönlicher Termin
In der Regel 5 Werktage
Bei Notaren können Gebühren anfallen.
SGB VIII
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden