Ermäßigtes Nahverkehrsticket

Ermäßigtes Nahverkehrsticket

Leika: 99107028000000

Informationen / Kurztext
  • Berechtigungskarte zum Erwerb des SozialTickets beim Verkehrsunternehmen
  • Beantragung dort, wo auch Leistungen bezogen werden
  • Berechtigt z.B. Personen die folgende Leistungen beziehen: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, SGB VIII, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz
Einfache Sprache

Wenn Sie Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) erhalten, können Sie bei der Behörde, die Ihre Leistungen auszahlt, die Berechtigungskarte für das sogenannte SozialTicket erhalten. Mit der Berechtigungskarte können Sie das SozialTicket bei den Verkehrsbetrieben kaufen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf den Internetadressen der Verkehrsbetriebe, z.B. bei der Rheinbahn, VRR.

Erforderliche Unterlagen

Sie beantragen den Nachweis für das SozialTicket bei der Stelle, von der Sie Sozialleistungen beziehen. Ihre Unterlagen liegen dort  in der Regel bereits vor.

Kosten

Die Ausstellung ist kostenfrei.

Bearbeitungsdauer

Nach Prüfung Ihres Anspruchs kann das Ticket sofort ausgestellt werden.

Formulare

formloser Antrag