Europawahl Durchführung

Europawahl Durchführung

Leika: 99128003058000

Informationen / Kurztext
  • gewählt wird mit amtlichem Stimmzettel
  • der Wähler oder die Wählerin hat die Wahlbenachrichtigung vorzulegen oder sich auszuweisen
  • wenn der Wähler oder die Wählerin im Wählerverzeichnis aufgeführt ist, wird der Stimmzettel ausgehändigt
  • der Schriftführer oder die Schriftführerin notiert die Stimmabgabe
  • anschließend betritt die wählende Person einzeln die Wahlkabine
  • durch Kreuz oder anderweitig wird der gewünschte Wahlvorschlag eindeutig kenntlich gemacht
  • anschließend wird der Stimmzettel in der Wahlkabine gefaltet
  • nach Verlassen der Wahlkabine wird der Stimmzettel von der wählenden Person in die Wahlurne eingeworfen
  • zuständig: Wahlvorstand
Einfache Sprache

Die Durchführung der Wahl und der Wahlvorgang ist gesetzlich vorgeschrieben.

Volltext

Nachdem Sie den Wahlraum betreten haben, legen Sie dem Wahlvorstand Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Personalausweis bzw. Reisepass - ausländische Wahlberechtigte ihren Identitätsnachweis - vor.
Es wird geprüft, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Ist dies der Fall, erhalten Sie vom Wahlvorstand einen Stimmzettel.
Mit dem Stimmzettel gehen Sie dann einzeln in die 
Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie Ihren gewünschten Listenwahlvorschlag mit einem Kreuz oder anderweitig und falten den Stimmzettel so, dass man Ihre  Kennzeichnung nicht erkennen kann.
Nach Verlassen der Wahlkabine werfen Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.

Erforderliche Unterlagen
  • Wahlbenachrichtigung
  • Personalausweis oder Reisepass; ausländische Wahlberechtigte: Identitätsnachweis
Voraussetzungen

Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

Verfahrensablauf

Die Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

  • Wähler oder Wählerin betritt den Wahlraum, 
  • Wahlvorstand prüft Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments),
  • Beisitzer beziehungsweise Beisitzerin gibt Stimmzettel aus,
  • Wähler oder Wählerin kennzeichnet und faltet Stimmzettel in der Wahlkabine,
  • Wähler oder Wählerin wirft gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Fristen

am Wahltag: 08:00 - 18:00 Uhr

Gesetze

EuWG