Leika: 99012003012000
Mit dieser Dienstleistung kann eine Auskunft über bereits gezahlte bzw. noch zu erhebende Erschließungskosten (Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge), mögliche Abtretungen von Straßenland, Vorkaufsrechte sowie das Vorliegen eines Bebauungsplanes beantragt werden.
Information über mit einem Grundstück in Zusammenhang stehende Abgaben und weitere Rechte und Pflichten
Wer ein Grundstück erwerben oder veräußern möchte benötigt oft eine Bescheinigung der Gemeinde, ob für ein Grundstück noch Erschließungskosten anfallen, Abtretungen von Straßenland zu erwarten sind und Vorkaufsrechte bestehen. Zudem verschafft die Anliegerbescheinigung einen ersten Einblick in die bauplanungsrechtlichen Vorgaben, da sie die Information enthält, ob das Grundstück im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt.
Die Anliegerbescheinigung geht somit über den Antrag auf Auskunft über Erschließungskosten hinaus. Die Bescheinigung enthält keine Angaben über die Höhe möglicher Abgaben, sondern lediglich die grundsätzliche Aussage, ob noch Beiträge anfallen oder nicht.
Es werden Gebühren in Höhe von 50,00 € (je Bescheinigung) erhoben.
ca. 1 Woche
Formloser Antrag
BauGB, BBodSchG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden