Anliegerbescheinigung Ausstellung

Anliegerbescheinigung Ausstellung

Leika: 99012003012000

Informationen / Kurztext

Mit dieser Dienstleistung kann eine Auskunft über bereits gezahlte bzw. noch zu erhebende Erschließungskosten (Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge), mögliche Abtretungen von Straßenland, Vorkaufsrechte sowie das Vorliegen eines Bebauungsplanes beantragt werden.

Einfache Sprache

Information über mit einem Grundstück in Zusammenhang stehende Abgaben und weitere Rechte und Pflichten

Volltext

Wer ein Grundstück erwerben oder veräußern möchte benötigt oft eine Bescheinigung der Gemeinde, ob für ein Grundstück noch Erschließungskosten anfallen, Abtretungen von Straßenland zu erwarten sind und Vorkaufsrechte bestehen. Zudem verschafft die Anliegerbescheinigung einen ersten Einblick in die bauplanungsrechtlichen Vorgaben, da sie die Information enthält, ob das Grundstück im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt.

Die Anliegerbescheinigung geht somit über den Antrag auf Auskunft über Erschließungskosten hinaus. Die Bescheinigung enthält keine Angaben über die Höhe möglicher Abgaben, sondern lediglich die grundsätzliche Aussage, ob noch Beiträge anfallen oder nicht.

Erforderliche Unterlagen
  • konkrete Benennung des Grundstücks/der Grundstücke, für das/die die Auskunft benötigt wird d.h. Angabe der Anschrift sowie der Flur und des Flurstücks/ der Flurstücke.
  • Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht/Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümerin
Kosten

Es werden Gebühren in Höhe von 50,00 € (je Bescheinigung) erhoben.

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Formulare

Formloser Antrag

Gesetze

BauGB, BBodSchG