Informationen / Kurztext
Europawahl: Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
- Wenn die Wahl beendet ist, stellt der Wahlvorstand fest, wie viele
Stimmen der jeweilige Listenwahlvorschlag erhalten hat. Anschließend
stellen der Kreiswahlausschuss fest, wie viele Stimmen innerhalb des
Kreises Mettmann die jeweiligen Listenwahlvorschläge erhalten haben.
Diese Wahlausschüsse können außerdem die Feststellungen der
Wahlvorstände nachprüfen. Als nächste Instanz stellt der
Landeswahlausschuss die Stimmen für die Wahlvorschläge landesbezogen
fest. Er darf Ergebnisse der Wahlvorstände sowie Kreis- und
Stadtwahlausschüsse rechnerisch berichtigen. Abschließend stellt der
Bundeswahlausschuss auf Bundesebene die abgegebenen Stimmen fest.
Außerdem ermittelt er die Anzahl der Sitze für die Listenwahlvorschläge
und stellt die gewählten Bewerberinnen und Bewerber fest. Der
Bundeswahlausschuss darf die Ergebnisse des Landeswahlausschusses rechnerisch berichtigen.
- zuständig: Wahlvorstand, Kreiswahlausschuss, Landeswahlausschuss, Bundeswahlausschuss
Einfache Sprache
Ergebnis der Europawahl feststellen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Feststellung des Wahlergebnisses sind jeweils die Feststellungen der darunterliegenden Ebenen (Kreis, Land).
Verfahrensablauf
Das Ergebnis der Europawahl wird folgendermaßen festgestellt:
- Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese der Gemeindebehörde.
- Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
- Die Kreis- und Stadtwahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich (Landkreis oder kreisfreie Stadt) fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter.
- Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter.
- Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest, wie viele Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen und welche Bewerberinnen und Bewerber gewählt sind.
Bearbeitungsdauer
Weiterführende Informationen
- Anlage 25 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die
Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Wahl im Wahlbezirk bei
der Wahl zum Europäischen Parlament
- Anlage 26 zur Europawahlordnung: Zusammenstellung der endgültigen Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament
- Anlage
27 zur Europawahlordnung: Wahlniederschrift über die Ermittlung und
Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl bei der Wahl zum Europäischen
Parlament
- Anlage 28 zur Europawahlordnung: Niederschrift über
die Sitzung des Kreiswahlausschusses/Stadtwahlausschusses zur Ermittlung
und Feststellung des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen
Parlament
- Anlage 29 zur Europawahlordnung: Niederschrift über
die Sitzung des Landeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung
des Wahlergebnisses der Wahl zum Europäischen Parlament
- Anlage
30 zur Europawahlordnung: Niederschrift über die Sitzung des
Bundeswahlausschusses zur Ermittlung und Feststellung des
Wahlergebnisses im Wahlgebiet der Wahl zum Europäischen Parlament