Leika: 99083001011000
Der Familienname eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Staatenlosen oder heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder eines Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden.
Für die Beratung ist bei der Stadt Hilden das Bürgerbüro zuständig.
Der Familienname kann unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
Die Kosten betragen je nach Verwaltungsaufwand und Ihren Einkommensverhältnissen für
Werden bei Beratung im Bürgerbüro ausgehändigt.
NamÄndG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden