Familienname Änderung

Familienname Änderung

Leika: 99083001011000

Informationen / Kurztext

Der Familienname eines Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, eines Staatenlosen oder heimatlosen Ausländers mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland oder eines Asylberechtigten oder ausländischen Flüchtlings mit Wohnsitz im Inland kann auf Antrag geändert werden.

Für die Beratung ist bei der Stadt Hilden das Bürgerbüro zuständig.

Die finale Bearbeitung findet durch den Kreis Mettmann statt

Einfache Sprache

Der Familienname kann unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.

Erforderliche Unterlagen
  • gültiger Lichtbildausweis
  • Personenstandsurkunden zum Nachweis der derzeitigen Namensführung
  • Führungszeugnis
  • Nachweis über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung
  • Einkommensnachweise
  • Antrag auf Änderung des Namens
Voraussetzungen

  • wichtiger Grund muss vorliegen
  • alle weiteren Möglichkeiten einer Namensänderung (z.B. Berichtigung) sind ausgeschöpft.

Kosten

Die Kosten betragen je nach Verwaltungsaufwand und Ihren Einkommensverhältnissen für

  • die Änderung des Familiennamens zwischen 2,50 Euro und 1.022 Euro und
  • für die Änderung des Vornamens zwischen 2,50 Euro und 255 Euro.

Formulare

Werden bei Beratung im Bürgerbüro ausgehändigt.

Gesetze

NamÄndG