Familienname Festlegung

Familienname Festlegung

Leika: 99083001117000

Informationen / Kurztext

Bei der Eheschließung können Ehegatten einen gemeinsamen Namen festlegen. Tun sie dies nicht, führen beide Ihren Namen fort. Die Namenserklärung kann auch noch später erfolgen.

Einfache Sprache

Ehegatten können einen gemeinsamen Namen als Familiennamen festlegen.

Volltext

Die Festlegung des Familiennamens richtet sich nach § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die aktuelle Namensführung
  • Personalausweis oder Reisepass

Kosten

Im Rahmen der Eheschließung kostenlos. Nach Begründung der Eheschließung 25€.

Verfahrensablauf

Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten bestimmen.
Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.

Formulare

keine

Gesetze

PStG