Leika: 99083001117000
Bei der Eheschließung können Ehegatten einen gemeinsamen Namen festlegen. Tun sie dies nicht, führen beide Ihren Namen fort. Die Namenserklärung kann auch noch später erfolgen.
Ehegatten können einen gemeinsamen Namen als Familiennamen festlegen.
Die Festlegung des Familiennamens richtet sich nach § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Im Rahmen der Eheschließung kostenlos. Nach Begründung der Eheschließung 25€.
Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem
Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die
Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten bestimmen.
Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der
Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie
öffentlich beglaubigt werden.
keine
PStG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden