Leika: 99042001000000
Beantragen Sie die Neuausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins.
Wenn Sie auf Fischfang gehen möchten, müssen Sie zunächst eine Fischerprüfung bestehen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann abgenommen. Neben den Fischereischein müssen Sie eines für das ausgewählte Angelgewässer ausgestellten Fischereierlaubnisscheines sein.
Für die Ausstellung eines Fischereischeines ist die Gemeinde zuständig, in der man seinen Hauptwohnsitz hat.
Als Jugendlicher zwischen 10 und 15 Jahren können Sie sich ohne Ablegung einer Fischerprüfung im Bürgerbüro der Gemeinde Ihres Wohnsitzes einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Mit einem Jugendfischereischein darf generell nur in Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers geangelt werden.
Frühestens mit 13 Jahren können Sie an der Fischerprüfung teilnehmen. Trotz absolvierter Fischerprüfung kann bis zum 14. Lebensjahr lediglich ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Ein Jahresfischereischein kann nach absolvierter Fischerprüfung erst ab dem Alter von 14 Jahren erworben werden. Lediglich der Jahresfischereischein berechtigt zum Angeln ohne Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers. Spätestens mit 16 Jahren muss, um rechtmäßig angeln gehen zu können, die Fischerprüfung abgelegt werden.
Informationen zur Ablegung der Fischereiprüfung vor der Unteren Fischereibehörde Kreis Mettmann entnehmen Sie bitte der Homepage des Kreis Mettmann.
Angelschein Neuausstellung:
Angelschein Verlängerung:
Der Fischereischein wird im Bürgerbüro sofort ausgestellt.
keine
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden