Frühe Hilfen (Kinder-/Jugendschutz)

Frühe Hilfen (Kinder-/Jugendschutz)

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Informationen / Kurztext

Die Bundesstiftung Frühe Hilfen unterstützt werdende und junge Eltern in schwierigen Situationen. Im Fokus steht ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen von Kindern. Die Angebote erstrecken sich über Beratung, Hilfe und persönliche Unterstützung für Familien, Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes.

Einfache Sprache

Frühe Hilfen bedeutet, dass Familien, Eltern und Kinder beraten werden und Hilfe und persönliche Unterstützung erhalten. Diese Hilfen gibt es ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes.

Volltext

Frühe Hilfen
Die Stadt Hilden baut den Arbeitsbereich „Frühe Hilfen“ seit 2005 stetig aus. Ziel ist es, familienfreundliche Strukturen in der Stadt zu schaffen und die Chancengleichheit von Kindern zu fördern. Die „Frühen Hilfen“ richten sich an werdende Eltern und Eltern mit Kindern von null bis drei Jahren. Erklärtes Ziel ist es, dass alle Kinder gesund aufwachsen können, sowohl körperlich als auch seelisch und sozial. Familien in prekären Lebenslagen werden in Hilden nicht allein gelassen.

Netzwerk Frühe Hilfen
Das Netzwerk ist interdisziplinär und multiprofessionell. Es umfasst neben der  Stadtverwaltung auch Institutionen und Träger, die Kontakt zu Familien ab der Schwangerschaft und mit Kindern unter drei Jahren haben. Die Netzwerk-Mitglieder entwickeln gemeinsame Handlungsrahmen, informieren sich über ihre Angebote und Aufgaben und beraten sich gegenseitig. Bei Bedarf entwickeln sie neue Angebote.

Kinderschutz Hilden
Wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten oder an eine Schweigepflicht gebunden sind, gibt es Momente, in denen Sie sich Sorgen um ein Kind oder einen Jugendlichen machen. Möglicherweise liegt sogar eine Kindeswohlgefährdung vor. Als Fachkraft sind Sie aufgefordert, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Sie erörtern mit den Sorgeberechtigten und den Kindern oder Jugendlichen die Situation und motivieren sie, notwendige Hilfen anzunehmen. Die wichtigste Voraussetzung für jede Maßnahme ist, dass der Kinderschutz gewahrt bleibt.

Kinderschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe.  Daher sollte die Einschätzung möglichst in kollegialer Beratung, besser noch in einem multiprofessionellen Team erfolgen. Als pädagogische Fachkraft und/oder als Berufsgeheimnisträger/in haben Sie Anspruch auf eine Beratung und Prozessbegleitung durch eine Kinderschutzfachkraft. Die Beratung durch die Kinderschutzfachkraft erfolgt in anonymisierter oder pseudonymisierter Form, sodass keine Rückschlüsse auf die Identität des Kindes/Jugendlichen und dessen Familie gezogen werden können.

Gesetze

KKG