Leika: 99049001000000
Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie die Austellung bei uns vor Ort oder online beim Bundesjustizamt beantragen.
Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister.
Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise
Es werden aber nicht alle Eintragungen im Bundeszentralregister in das Führungszeugnis aufgenommen.
Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.
Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.
Es gibt verschiedene Varianten:
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Erweitertes Führungszeugnis
Für die Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen wird ein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt. Das erweiterte Führungszeugnis kann nur mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Träger beantragt werden, diese ist bei der Beantragung im Original vorzulegen. Sollte der Arbeitgeber oder Träger eine Behörde sein, wird ein erweitertes Behördenführungszeugnis ausgestellt, welches der Behörde direkt zugesendet wird.
Gebührenbefreiung
Sie können den Antrag stellen:
Für jede Form der Antragstellung gilt:
Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung, z.B. die Eltern für ihr minderjähriges Kind, stellen. Dagegen ist es nicht möglich, eine andere Person zur Antragstellung zu bevollmächtigen.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für
private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen.
Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.
Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt.
Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.
Die Bearbeitungszeit ergibt sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn, in der Regel beträgt diese zwei bis drei Wochen.
Keine.
BZRG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden