Führungszeugnis

Führungszeugnis

Leika: 99049001000000

Informationen / Kurztext

Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, können Sie die Austellung bei uns vor Ort oder online beim Bundesjustizamt beantragen.

Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister.
Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise

  • strafgerichtliche Verurteilungen,
  • bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder 
  • gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen worden ist.

Es werden aber nicht alle Eintragungen im Bundeszentralregister in das Führungszeugnis aufgenommen.

Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

Einfache Sprache

Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

Es gibt verschiedene Varianten:

  • Führungszeignis für private Zwecke
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • erweitertes Führungszeugnis (für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde)
  • europäisches Führungszeugnis

Volltext

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

  • Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis.
  • Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
  • Ein "erweitertes Führungszeugnis" benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein).
  • Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreiches Großbritanniens und Nordirlands besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Erforderliche Unterlagen

  • Bundes- und EU-Bürger: Personalausweis oder Reisepass
  • Ausländer/nicht EU-Länder: Nationalpass und Aufenthaltstitel
  • Für das erweiterte Führungszeugnis wird vom Arbeitgeber oder Träger eine Bescheinigung ausgestellt, diese ist bei der Beantragung zwingend im Original vorzulegen

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres und
  • mit Hauptwohnsitz in Hilden gemeldet
  • das Führungszeugnis muss grundsätzlich persönlich im Bürgerbüro beantragt werden, eine Bevollmächtigung ist nicht möglich
  • Das Führungszeugnis kann im Bürgerbüro auch ausnahmsweise schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind in dem formlosen Antragsschreiben auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragsschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt (gesiegelt) sein.
  • Das Führungszeugnis kann auch beim Bundesamt für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät bzw. die AusweisApp2
  • Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz der antragstellenden Person nach Hause

Erweitertes Führungszeugnis

Für die Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen wird ein erweitertes Führungszeugnis ausgestellt. Das erweiterte Führungszeugnis kann nur mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber oder Träger beantragt werden, diese ist bei der Beantragung im Original vorzulegen. Sollte der Arbeitgeber oder Träger eine Behörde sein, wird ein erweitertes Behördenführungszeugnis ausgestellt, welches der Behörde direkt zugesendet wird.

Kosten

  • 13,00 € (erweitertes, einfaches und behördliches Führungszeugnis)
  • 37,00 € für Internationales Führungszeugnis (Überbeglaubigung oder Apostille für das jeweilige Land muss bei Antragsstellung angegeben werden, Zusatzgebühr wird per Nachnahme eingenommen)

Gebührenbefreiung

  • Wer Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherung (SGB II) erhält, wird unter Vorlage des Leistungsbescheids oder des Itter-Passes von der Gebühr befreit.
  • Ein Führungszeugnis für die Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung kann dann gebührenfrei ausgestellt werden, wenn eine Bescheinigung der Einrichtung, für die Sie das Ehrenamt ausüben, vorgelegt wird.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag stellen:

  • persönlich bei uns im Bürgerbüro (wenn Sie Ihren Wohnsitz in Hilden haben) gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
  • eine schriftliche Antragsstellung ist ausschließlich mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift zulässig
  • über das Onlineportal Onlineportal des Bundesamtes für Justiz: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=2FB8B813AD0F7DAAE9BD
    Dafür benötigen Sie:
  1. Ihren elektronischen Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  2. Ihre 6-stellige PIN
  3. ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen
  4. eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z.B. die kostenlose AusweisApp2
  5. gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können 

Für jede Form der Antragstellung gilt:
Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung, z.B. die Eltern für ihr minderjähriges Kind, stellen. Dagegen ist es nicht möglich, eine andere Person zur Antragstellung zu bevollmächtigen.

Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigen.

Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt.
Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ergibt sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn, in der Regel beträgt diese zwei bis drei Wochen.

Fristen

Keine.

Gesetze

BZRG