Verlustmeldungen oder Fundmeldungen an die aufgeführte E-Mailadresse
Die Polizei erhält ebenfalls Fundstücke
Einfache Sprache
Gefundene Gegenstände müssen dem Eigentümer ausgehändigt werden - oder wenn dieser unbekannt ist - dem Fundbüro übergeben werden.
Volltext
Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde (Fundbüro) anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Nach 6 Monaten kann das Eigentum an dem Fundstück erworben werden.