Gartenabfall

Gartenabfall

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Informationen / Kurztext

Gartenabfälle können in der Biotonne entsorgt werden, zum zentralen Bauhof verbracht werden oder eigenständig kompostiert werden

Einfache Sprache

Gartenabfälle können in normalen Mengen in der Biotonne oder auf dem zentralen Bauhof entsorgt werden. Sie können außerdem eigenständig kompostiert werden.

Volltext

Die aus privaten Haushalten und Gärten in den Biotonnen bereitgestellten Bioabfälle werden im Holsystem eingesammelt und befördert. Die Biotonnen werden von der Stadt Hilden zur Verfügung gestellt. Im Herbst (September bis Dezember) werden zusätzlich städtische Laubsäcke, in denen nur Laub eingefüllt werden darf, im Holsystem eingesammelt.

Sperrige Grünabfälle aus privaten Gärten sowie größere Mengen an Grünabfällen (Frühjahrsschnitt, Herbstlaub sowie aus größeren Außenanlagen und Gärten) werden zusätzlich im Bringsystem bei der städt. Grünabfallsammlung angenommen. Äste und kleine Bäume werden nur mit einem Stammdurchmesser von weniger als 10 cm und einer Länge von 100 cm gebündelt entgegengenommen. Bei Bäumen und Sträuchern muss der Wurzelstock entfernt sein.

Die Stadt Hilden fördert die Eigenkompostierung von Bioabfällen.

Die in bzw. bei Ausübung einer gewerblichen Gärtner- oder Landschaftsbautätigkeit anfallenden Gartenabfälle sind von der kommunalen Entsorgung bzw. Verwertung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

Abfallpass (im Abfallkalender enthalten) und Ausweisdokument  

Kosten

Gemäß Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Formulare

keine

Weiterführende Informationen

Weitere Infos finden Sie auf den Seiten unserer Kompostierungsanlage.

Städtische Laubsäcke können Sie im Herbst zu 1 € / Stck. auf dem Zentralen Bauhof erwerben. Die ausschließlich für Laub vorgesehenen Säcke werden dann von Oktober bis Dezember an den jeweiligen Biotonnen-Abfuhrtagen abgeholt.

Hinweise Besonderheiten

Sind Sie ein Gewerbebetrieb wenden Sie sich bitte an den Kreis Mettmann Email: entsorgung@kreis-mettmann.de, +49 2104 99-0

Gesetze

KrWG