Leika: 99025002056000
Erlaubnis zum einmaligen Alkoholausschank.
Alkohol einmalig aus besonderem Anlass ausschenken. Ein besonderer Anlass kann ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis sein, wie beispielsweise Volksfeste, Schützenfeste oder sonstige Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften.
Eine erlaubnispflichtige Gestattung eines
vorübergehenden Gaststättenbetriebes wird für kurzfristige bzw. einmalige
gastronomische Tätigkeiten erteilt, wenn besondere Anlässe wie z.B.
Sommerfeste, Straßenfeste, Brauchtumsveranstaltungen oder ähnliche
Veranstaltungen vorliegen. Sie benötigen eine Gestattung nach § 12
Gaststättengesetz (GastG), wenn Sie bei der Veranstaltung alkoholische
Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten wollen.
Dies gilt nur dann, wenn die betreffende Veranstaltung von jedermann oder von einem bestimmten Personenkreis besucht werden kann.
Keine Gestattung ist erforderlich, soweit im Rahmen zeitlich begrenzter öffentlicher Ereignisse lediglich Speisen und/oder alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.
Die Verwaltungsgebühr beträgt im Regelfall je Anlass 70,00 €.
Den Antrag auf Erteilung einer Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig, 2 Wochen vorher, schriftlich stellen. Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.
Antrag Gestattung
Hinweis: Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.
GastG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden