Gaststättengewerbe Gestattung

Gaststättengewerbe Gestattung

Leika: 99025002056000

Informationen / Kurztext

Erlaubnis zum einmaligen Alkoholausschank.

Einfache Sprache

Alkohol einmalig aus besonderem Anlass ausschenken. Ein besonderer Anlass kann ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis sein, wie beispielsweise Volksfeste, Schützenfeste oder sonstige Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften.

Volltext

Eine erlaubnispflichtige Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes wird für kurzfristige bzw. einmalige gastronomische Tätigkeiten erteilt, wenn besondere Anlässe wie z.B. Sommerfeste, Straßenfeste, Brauchtumsveranstaltungen oder ähnliche Veranstaltungen vorliegen. Sie benötigen eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG), wenn Sie bei der Veranstaltung alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten wollen.
Dies gilt nur dann, wenn die betreffende Veranstaltung von jedermann oder von einem bestimmten Personenkreis besucht werden kann.

Keine Gestattung ist erforderlich, soweit im Rahmen zeitlich begrenzter öffentlicher Ereignisse lediglich Speisen und/oder alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllt und unterschriebenes Antragsformular
  • Im Einzelfall: weitere Unterlagen zum Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit oder der Eignung von Räumen und Freiflächen für einen sicheren Gastronomiebetrieb (zum Beispiel polizeiliches Führungszeugnis, Baugenehmigung, etc.)

Kosten

Die Verwaltungsgebühr beträgt im Regelfall je Anlass 70,00 €.

Fristen

Den Antrag auf Erteilung einer Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig, 2 Wochen vorher, schriftlich stellen. Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

Formulare

Antrag Gestattung

Hinweis: Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Gesetze

GastG