Antrag auf Auskunft über Erschließungskosten

Antrag auf Auskunft über Erschließungskosten

Leika: 77000000000013

Informationen / Kurztext

Mit dieser Dienstleistung kann Auskunft über die Belastung eines Grundstücks mit Erschließungskosten beantragt werden.

Einfache Sprache

Information über bereits gezahlte bzw. noch zu erhebende Erschließungskosten.

Volltext

Wer ein Grundstück erwerben oder veräußern möchte, benötigt oft eine Bescheinigung der Gemeinde, ob für ein Grundstück noch Erschließungskosten anfallen. Unter diesem Oberbegriff sind üblicherweise die öffentlich-rechtlichen Abgaben zu verstehen, die eine Gemeinde im Zusammenhang mit der Erschließung eines Grundstücks einmalig erhebt. Das sind der Erschließungsbeitrag und der Kanalanschlussbeitrag.

Die Bescheinigung enthält keine Angaben über die Höhe von möglichen Erschließungsbeiträgen. Da diese Abgaben immer individuell für eine Erschließungsanlage ermittelt werden, kann die Bescheinigung nur eine grundsätzliche Aussage enthalten, ob noch Beiträge anfallen oder nicht.

Erforderliche Unterlagen
  • Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
  • Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße und Hausnummer des betreffenden Grundstücks
Kosten

25,00 € je Grundstück

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit liegt bei ca. einer Woche.

Formulare

Formloser Antrag

Gesetze

BauGB