Geburtenregister

Geburtenregister

Leika: 99027005000000

Informationen / Kurztext

Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern sowie
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Einfache Sprache

Für jede in Deutschland erfolgte Geburt legt das zuständige Standesamt ein Geburtenregister an.

Volltext

Im Geburtenregister werden folgende Daten beurkundet:

  • die Vor- und Familiennamen des Kindes,
  • Ort, Tag und Stunde der Geburt sowie das Geschlecht des Kindes,
  • die Vor- und Familiennamen der Eltern
  • auf Wunsch eines Elternteils seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat.

Vater des Kindes ist bei einer verheirateten Mutter der Ehemann. Ist das Kind nach dem Tod des Ehemannes geboren, gilt dieser Mann als Vater, sofern die Geburt innerhalb von 300 Tagen nach dessen Tod stattfand. Ist die Mutter geschieden und das Kind nach Rechtskraft des Scheidungsurteils geboren, gilt der frühere Ehemann nicht als Vater des Kindes.

Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, kann bei der Geburtsbeurkundung ein Mann nur dann als Vater eingetragen werden, wenn dieser die Vaterschaft bereits anerkannt hat. Andernfalls trägt die zuständige Stelle den Vater nachträglich in das Geburtenregister ein.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über den Personenstand der Eltern (z.B. Geburtsurkunden, Eheurkunde)
  • Geburtsanzeige
  • Namenserklärung für den Namen des zu beurkundenden Kindes
  • Nachweise der Staatsangehörigkeiten der Eltern

Weitere Dokumente im Einzelfall möglich.

Kosten

Für die Beurkundung der Geburt eines in Deutschland geborenen Kindes fallen keine Gebühren an.

Formulare

keine

Gesetze

PStG