Leika: 99027001000000
Zeitpunkt der Geburt
Aus dem Geburtenregister und der Geburtsurkunde ist die Geburtszeit ersichtlich.
Die Geburt Ihres Kindes ist dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Im dort geführten Geburtenregister werden der Tag, die Stunde und Minute der Geburt beurkundet.
Geburtsanzeige
Die Geburt muss angezeigt werden bis: binnen einer Woche nach der Geburt. Bei der Berechnung der Anzeigefrist wird der Tag der Geburt nicht mitgerechnet. Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
keine
PStV
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden