Geburtszeit

Geburtszeit

Leika: 99027001000000

Informationen / Kurztext

  • Geburtszeit
  • jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden
  • im Geburtenregister werden Tag, Stunde und Minute der Geburt beurkundet

Einfache Sprache

Zeitpunkt der Geburt

Beschreibung

Aus dem Geburtenregister ist die Geburtszeit ersichtlich. Es gibt aber auch eine Bescheingung über die Geburtszeit.

Volltext

Die Geburt Ihres Kindes ist dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Im dort geführten Geburtenregister werden der  Tag, die Stunde und Minute der Geburt beurkundet.

In der Geburtsurkunde wird nur der Tag der Geburt angegeben. Bei Bedarf können Sie aber beim Standesamt eine Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Geburtsanzeige

Kosten

  • Verwaltungsgebühr für die Anzeige einer Geburt: keine.
  • Bescheinigung über die Geburtszeit: 10,- €

Fristen

Die Geburt muss angezeigt werden bis: binnen einer Woche nach der Geburt. Bei der Berechnung der Anzeigefrist wird der Tag der Geburt nicht mitgerechnet. Ist ein Kind tot geboren, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Formulare

keine

Gesetze

PStV