Leika: 77000000000015
Kleingarten:
Wenn Sie in einem Kleingartengelände ein Gebäude errichten wollen so ist das Bundeskleingartengesetz zu beachten.
Bauten die Sie nach diesem Gesetz errichten dürfen sind baugenehmigungsfrei.
Weitere bauliche Anlagen sind in der Regel nicht zulässig.
Wochenendhausgebiet:
In der Stadt Hilden gibt es kein Wochenendhausgebiet.
Für die Errichtung von Gebäuden auf Kleingartengeländen gilt das Bundeskleingartengesetz. Eine Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
In der Stadt Hilden ist kein Wochenendhausgebiet vorhanden.
keine
keine
keine
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden