Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen

Leika: 99101008000000

Informationen / Kurztext
  • Grabmale und andere bauliche Anlagen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung
  • Die Genehmigung ist kostenpflichtig
Einfache Sprache

Jede Grabstätte muss eingefasst werden. Die Errichtung von Grabsteinen und Platten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Beschreibung

Jede Grabstätte muss eingefasst werden. Die Grabeinfassung auf dem alten Teil des Hautfriedhofes müssen Sie bei einem Steinmetz erwerben und diese durch ihn verlegen lassen. Bei erneuten Beisetzungen in dieselbe Grabstätte muss die Grabumrandung oder Teile von ihr für die Grabschachtung durch Ihren Steinmetz entfernt werden und später wieder angelegt werden. 

Jeder Nutzungsberechtigte kann ein Grabmal aufstellen, dies muss jedoch bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.

Sollten Sie eine Grabstätte auf dem Nord-, Südfriedhof oder dem neuen Teil des Hauptfriedhofes erworben haben, die mit Betonsteinplatten oder Natursteinen eingefasst werden muss, wird die Lieferung und Erstverlegung von der Stadt für Sie in Auftrag geben. Die Kosten sind durch Sie zu übernehmen.

Für alle im Verlauf einer Ruhe- oder Nutzungszeit auftretenden möglichen Sackung, Unebenheiten oder Schäden an Ihrer Einfassung und Ihrer Grabstätte sind Sie selber als Nutzungsberechtigte/r zuständig.

Volltext

Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck der Friedhofssatzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt werden.

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 

Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen baulichen Anlagen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Grabmalantrag

Kosten

Die Genehmigung von Grabmalen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung. Die Satzung finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Weitere Kosten sind telefonisch zu erfragen.

Weiterführende Informationen

Hauptfriedhof
Kirchhofstr. 61
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1482 oder +492103 72-1741 oder +492103 72-1744

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 11:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr

Buslinien 741, 781, 782 / Haltestelle: Stadtfriedhof

Südfriedhof
Ohligser Weg 45
40723 Hilden

Telefon: +492103 62618

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie 741 / Haltestelle Südfriedhof

Nordfriedhof
Herderstr. 45
40721 Hilden

Telefon: +492103 72-1747

Sprechzeiten:
Nach Terminvereinbarung

Buslinie O3 / Bushaltestelle Nordfriedhof

Gesetze

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