Gewerbe

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Leika: 99050012000000

Informationen / Kurztext

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der unverzüglichen Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben.

Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen),
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen

Einfache Sprache

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.

Volltext

Von der Gewerbeanzeige werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Kreisordnungsamt (Gewerbeaufsicht) informiert.

Nicht anzeigepflichtig nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes sind sog. „Freie Berufe“, die in Selbstständigkeit ausgeübt werden. Hierzu zählen künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und auch wissenschaftliche Tätigkeiten. Wer sich nicht sicher ist, ob es sich um einen anerkannten freien Beruf oder doch um ein anzeigepflichtiges Gewerbe handelt, der sollte direkt beim zuständigen Finanzamt Hilden unter der Rufnummer 02103 / 9170 nachfragen. Das Finanzamt beantwortet auch Fragen zur steuerlichen Erfassung.

Ein Gewerbe soll grundsätzlich nur von Volljährigen ausgeübt werden (volle Geschäftsfähigkeit aus dem BGB).

Erforderliche Unterlagen

Gewerbeanmeldung und -ummeldung:

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU): Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)

Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:

  • Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister, Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.
  • Bei in Gründung befindlichen Firmen, eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).
  • Bei Sitzverlegung, den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.

Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache.

Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer.

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Gewerbeabmeldung:

  • Ausgefüllte und unterschriebene Abmeldung
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Eine Zusendung per Fax, Post oder E-Mail (mit eingescannten Anlagen, ausschließlich im PDF-Format) ist möglich und erspart Ihnen unnötige Wartezeit.

Andernfalls können Sie auch innerhalb der Öffnungszeiten persönlich vorstellig werden.
Eine beauftragte Person benötigt eine schriftliche Vollmacht.

Kosten

Anmeldung:

  • natürliche Personen/GbR: 26,00 €
  • juristische Personen: 33,00 €
  • jede weitere geschäftsführende Person: 13,00 € 

Ummeldung:

  • natürliche Personen/GbR: 26,00 €
  • juristische Personen: 33,00 €
  • jede weitere geschäftsführende Person: 13,00 € 

Abmeldung:

  • gebührenfrei 

Eine Zweitschrift Ihrer An-, Um- oder Abmeldung kostet 15,00 €.
Die Verwaltungsgebühren werden auf Grundlage der Tarifstelle 12.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) erhoben.
Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.
Nach erfolgter An- bzw. Ummeldung erhalten Sie einen Kostenbescheid. Die Gebühr ist anschließend innerhalb von 3 Wochen unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.

Fristen

  • Die Gewerbeanmeldung ist gleichzeitig zu Beginn des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbstständigen) Zweigstelle vorzunehmen.
  • Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.
  • Die Gewerbeabmeldung ist gleichzeitig mit der Aufgabe des Gewerbebetriebes vorzunehmen.

Formulare

Die An-, Um- und Abmeldung ist über das Online-Gewerbeportal der Stadt Hilden möglich.

Alternativ gibt es folgende Formulare auch als PDF-Dokument:

  • GewA1 (Gewerbeanmeldung)
  • GewA2 (Gewerbeummeldung)
  • GewA3 (Gewerbeabmeldung)
  • Beiblatt zur GewA (weitere Geschäftsführer)

Rechtsgrundlage
Gesetze

GewO