Gewerbe Ummeldung

Gewerbe Ummeldung
Leika: 99050012071000
Informationen / Kurztext

Jeder Gewerbetreibende unterliegt der unverzüglichen Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO). Aus diesem Grund sind Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung zwingend vorgeschrieben. Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.

Anzeigepflichtig sind Gewerbe, die betrieben werden durch:

  • Einzelgewerbetreibende (natürliche Personen),
  • Personengesellschaften
  • juristische Personen

Einfache Sprache

Ummeldung Gewerbe

Volltext

Von der Gewerbeanzeige werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Kreisordnungsamt (Gewerbeaufsicht) informiert.

Nicht anzeigepflichtig nach § 18 des Einkommenssteuergesetzes sind sog. „Freie Berufe“, die in Selbstständigkeit ausgeübt werden. Hierzu zählen künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und auch wissenschaftliche Tätigkeiten. Wer sich nicht sicher ist, ob es sich um einen anerkannten freien Beruf oder doch um ein anzeigepflichtiges Gewerbe handelt, der sollte direkt beim zuständigen Finanzamt Hilden unter der Rufnummer 02103 / 9170 nachfragen. Das Finanzamt beantwortet auch Fragen zur steuerlichen Erfassung.

Ein Gewerbe soll grundsätzlich nur von Volljährigen ausgeübt werden (volle Geschäftsfähigkeit aus dem BGB).

Erforderliche Unterlagen

Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung der Meldebehörde, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist.

Bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU):
Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung (ab dem 01.09.2011 "elektronischer Aufenthaltstitel" und ggf. Zusatzblatt)

Bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Firmen/Vereinen:
Bei bereits erfolgter Eintragung im Handelsregister, Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges.

Bei in Gründung befindlichen Firmen, eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages (bei einer GmbH & Co.KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt).

Bei Sitzverlegung, den bisherigen Handelsregisterauszug sowie eine Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftervertrages oder Kopie des neuen Handelsregisterauszuges.

Bei ausländischen juristischen Personen:
Nachweis der Eintragung im ausländischen Register und eine Übersetzung in die deutsche Sprache.

Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer.

Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession.

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale.

Allgemeinformulierungen bei Gewerbeanmeldungen und - ummeldungen wie Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art usw. können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Voraussetzungen

Siehe erforderliche Unterlagen

Kosten

Natürliche Pers. 26,00 Euro
Juristische Pers. 33,00 Euro zzgl. 13,00 Euro jeder weitere Geschäftsführer

Verfahrensablauf

Nach vollständiger Einreichung aller erforderlichen Unterlagen wird mit der Bearbeitung begonnen. Im Anschluss wird der Gewerbeschein postalisch übersandt.

Bearbeitungsdauer

1-2 Wochen

Fristen

Die Gewerbeummeldung ist unverzüglich bei Änderung des stehenden Gewerbes oder dem Betrieb einer (unselbstständigen) Zweigstelle vorzunehmen.

Formulare

GewA2

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO)

Gesetze

GewO