Gewerbelegitimationskarte

Gewerbelegitimationskarte

Leika: 99050014000000

Informationen / Kurztext

Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.

Einfache Sprache

Für Personen mit Wohnsitz im Inland oder Ausland, die in anderen Staaten für ein Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in eigener Person geschäftlich tätig werden wollen, kann auf Antrag eine Gewerbelegitimationskarte erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Handelsregister-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • ggf. Führungszeugnis/Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • ggf. Handwerkskarte
  • ggf. Nachweise über Versicherungen, die für das ausgeübte Gewerbe erforderlich sind
Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt Hilden gewerberechtlich gemeldet.

Kosten

Für die Gewerbelegitimationskarte wird eine Gebühr in Höhe von 80 € erhoben.

Formulare

formloser Antrag

Gesetze

GewO