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Die Grundsicherung ist eine nachrangige Sozialleistung. Das heißt, sie wird nur gewährt, wenn kein Anspruch auf andere Sozialleistungen (z.B. Wohngeld) den Bedarf decken kann.
Die Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII kann Personen gewährt werden, die
Was ist eine Erwerbsminderung?
Erwerbsminderung bedeutet: Jemand kann nicht gut auf dem öffentlichen
Arbeitsmarkt arbeiten. Und hat zu wenig Geld zum Leben.
Was ist eine Grundsicherung?
Grundsicherung bedeutet: Man bekommt Geld zum Leben. Menschen mit einer
Erwerbsminderung können eine Grundsicherung bekommen.
Das gehört zur Grundsicherung:
Wie lange bekommt man die Grundsicherung?
Man bekommt die Grundsicherung immer für ein Jahr. Vielleicht braucht
man die Grundsicherung länger. Dann muss man nach einem Jahr einen neuen
Antrag stellen.
Wenn Ihr Einkommen (z.B. Rente) im Alter oder bei
Erwerbsminderung für die Finanzierung Ihres notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreicht, können Sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Dazu
müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Leistungen umfassen insbesondere den notwendigen Lebensunterhalt
einschließlich angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Leistungen
der Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung können in Anspruch
nehmen:
Ein Anspruch besteht nur, soweit das Einkommen und/oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt sicherstellen zu können. Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Antrags- und Leistungsbearbeitung für den Personenkreis in besonderen Wohnformen und für Personen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, erfolgt durch uns.
Sofern Sie Grundsicherung für Menschen in Pflegeeinrichtungen beantragen, erfolgt die Bearbeitung durch das Sozialamt der Kreisverwaltung in Mettmann (Kreissozialamt).
Allgemeine Informationen:
Grundsicherung können Sie erhalten, wenn Sie:
Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. aus dem Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder des eheähnlichen Partners, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können.
Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, insbesondere Renteneinkünfte.
Zum Vermögen gehört das gesamte verwertbare Vermögen, also die Gesamtheit aller in Geld bewertbaren Güter, wie beispielsweise Grund-, Betriebs- und Kapitalvermögen, Kraftfahrzeuge, Schmuck- und Kunstgegenstände, Gesellschaftsanteile, vertragliche Ansprüche, Schenkungsrückforderungsansprüche. Vom Vermögen bleibt ein Freibetrag in Höhe von EUR 5.000 für Alleinstehende unberücksichtigt. Bei Ehepaaren beziehungsweise Lebenspartnern erhöht sich der Freibetrag auf EUR 10.000.
Für die Höhe der Grundsicherung gilt folgende Faustregel: Bedarf minus Ihr anzurechnendes Einkommen = Höhe der Leistung. Der Bedarf ist individuell. Die genaue Ermittlung erfolgt nach Prüfung der nachgewiesenen Unterlagen.
Das ist die Grundsicherung: Die Grundsicherung wird nach Regelsätzen bemessen, die regelmäßig an die allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Die Regelsätze beziehen sich auf die notwendigen laufenden Lebenshaltungskosten wie Ernährung, Bekleidung, Wäsche und Schuhe, Hausrat, Renovierung, Strom, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Neben dem Regelsatz können Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen werden.
Da mit den Regelsätzen nicht in allen Fällen ausreichend geholfen werden kann, gibt es für bestimmte Personen zusätzlich zum Regelsatz sogenannte Mehrbedarfszuschläge, z. B. für werdende Mütter von Beginn der 13. Schwangerschaftswoche, für Alleinerziehende oder für Menschen mit Behinderung.
Außerdem können Sie einmalige Beihilfen für notwendige Anschaffungen erhalten.
Bewilligungszeitraum: Die Grundsicherung wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Dieser Zeitraum kann auf 6 Monate verkürzt werden wenn z. B. Einkommensschwankungen vorliegen.
Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums erhalten Sie einen Folgeantrag. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden dann erneut geprüft. Bei Neuanträgen wird die Leistung frühestens ab dem 1. des Monats bewilligt, in dem der Antrag beim Sozialamt eingeht.
Mitteilungspflichten des Antragstellers: Bei der Antragstellung sind alle anspruchsbegründeten Unterlagen und während des Leistungsbezuges sind alle Veränderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen umgehend mitzuteilen. Zu Unrecht erhaltene Grundsicherung ist zurückzuzahlen.
Nachweise zum vorhandenen Vermögen:
Nachweise zu Lebensversicherungen:
Nachweise über alle Einnahmen. Diese können sein:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.
Anspruch haben Personen:
Es fallen keine Gebühren an.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird auf Antrag gewährt.
Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.
Antrag auf Grundsicherung inkl. Anlagen zum Antrag
Widerspruch
SGB XII
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden