Grundstücksteilung Genehmigung

Grundstücksteilung Genehmigung

Leika: 99123008006000

Informationen / Kurztext

Die Teilungsgenehmigung berechtigt Sie, ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, in mehrere Grundstücke aufzuteilen und diese dann als eigenständige Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu lassen.

Einfache Sprache

Wenn Sie ein bebautes Grundstück, oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, teilen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung für diese Teilung.

Volltext

Um ein bebautes Grundstück zu teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Dies gilt auch für Grundstücke, für die eine gültige Baugenehmigung vorhanden ist. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Untere Bauaufsichtsbehörde.

Bitte beachten Sie, dass eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung in mehrere Grundstücke entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.

Bei unbebauten Grundstücken, für die darüber hinaus auch keine Baugenehmigung vorliegt, ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich. Es kann jedoch bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, dass dies bestätigt wird (Negativzeugnis).

Eine Teilungsgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. ein öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt.

Erforderliche Unterlagen
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • amtlicher Lageplan, der von einer/einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in oder einem Katasteramt angefertigt worden ist
  • Bauzeichnungen, sofern sie für die Beurteilung erforderlich sind
  • Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
    Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Voraussetzungen
  • Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich, sowie auch für Grundstücke, für die eine gültige Baugenehmigung vorhanden ist. 
  • Durch die Teilung dürfen keine Verhältnisse geschaffen werden, die den Vorschriften der BauO NRW oder den aufgrund der BauO NRW erlassenen Vorschriften oder den Festsetzungen eines Bebauungsplans zuwiderlaufen.
Kosten

Die Höhe der Gebühr für die Teilungsgenehmigung bzw., das Negativzeugnis richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW).

Verfahrensablauf

Schicken Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Anlagen an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Es erfolgt eine Prüfung, ob die bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden z.B. Anträge auf Eintragung der entsprechenden Baulast angefordert.

Sobald die Voraussetzungen für eine Teilung erfüllt sind, wird Genehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, das zusammen mit dem Gebührenbescheid übersandt wird.

Fristen

Keine

Formulare

Antragsformular: Bauportal NRW

Gesetze

BauG, BauO NRW, BauPrüVO