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Die Teilungsgenehmigung berechtigt Sie, ein bebautes Grundstück oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, in mehrere Grundstücke aufzuteilen und diese dann als eigenständige Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu lassen.
Wenn Sie ein bebautes Grundstück, oder ein Grundstück, für das Sie eine Baugenehmigung haben, teilen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung für diese Teilung.
Um ein bebautes Grundstück zu teilen und die dadurch neu entstehenden Grundstücke ins Grundbuch eintragen zu können, benötigen Sie eine Teilungsgenehmigung. Dies gilt auch für Grundstücke, für die eine gültige Baugenehmigung vorhanden ist. Über Ihren Teilungsantrag entscheidet die Untere Bauaufsichtsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass eventuelle baurechtswidrige Zustände, die durch die Teilung in mehrere Grundstücke entstehen, im Antragsverfahren ausgeräumt werden müssen. Dies kann z.B. durch das Erklären und Eintragen von Baulasten erfolgen.
Bei unbebauten Grundstücken, für die darüber hinaus auch keine Baugenehmigung vorliegt, ist eine Teilungsgenehmigung nicht erforderlich. Es kann jedoch bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden, dass dies bestätigt wird (Negativzeugnis).
Eine Teilungsgenehmigung ist nicht erforderlich, wenn eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin bzw. ein öffentlich bestellte Vermessungsingenieur die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit bescheinigt.
Die Unterlagen sind in 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.
Die Höhe der Gebühr für die Teilungsgenehmigung bzw., das Negativzeugnis richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW).
Schicken Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Anlagen an die Untere Bauaufsichtsbehörde. Es erfolgt eine Prüfung, ob die bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werden z.B. Anträge auf Eintragung der entsprechenden Baulast angefordert.
Sobald die Voraussetzungen für eine Teilung erfüllt sind, wird Genehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, das zusammen mit dem Gebührenbescheid übersandt wird.
Keine
Antragsformular: Bauportal NRW
BauG, BauO NRW, BauPrüVO
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden