Hilfe zur Gesundheit

Hilfe zur Gesundheit

Leika: 99107013000000

Informationen / Kurztext

Die Hilfe zur Gesundheit ist eine Sozialhilfeleistung, die sich an Personen ohne Krankenversicherungsschutz richtet, wenn sie nicht genug eigenes Einkommen oder Vermögen haben, um ihre notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen.

Einfache Sprache

Wenn Sie nicht krankenversichert sind und für kurze Zeit (voraussichtlich weniger als einen Monat) ununterbrochen Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, stellt das Sozialamt unmittelbar durch Ausstellen eines Behandlungsscheins die notwendige medizinische Versorgung sicher.

Dazu gehören u.a.:

  • Vorbeugende Gesundheitshilfe zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten.
  • Hilfe bei Krankheit.
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
  • Hilfe bei Sterilisation.

Beschreibung

Hilfen zur Gesundheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie werden nur erbracht, soweit diese oder andere in Frage kommende Leistungserbringer nicht leisten und die betreffende Person bedürftig ist. Der Anspruch entsteht, sobald die zuständige Stelle von der Notsituation Kenntnis erlangt. 

Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen geht es (hier).

Erforderliche Unterlagen
  • Formloser Antrag 
  • Aktueller Bescheid über existenzsichernde Leistungen
  • Personalausweis oder Pass,
  • Über die im Einzelfall weiteren erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

Voraussetzungen
  • Keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung.
  • Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar.
  • Ausschluss vorrangiger Leistungen (u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Versorgung der Opfer des Krieges, Asylbewerberleistungsgesetz)
Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Hilfe zur Gesundheit wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wurde.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird schnellstmöglich entschieden, insbesondere wenn erkennbare Dringlichkeit vorliegt. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Formulare

Es genügt ein formloser Antrag.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage
Gesetze