Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (SGB XII)

Leika: 99107015000000

Informationen / Kurztext

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ist eine Sozialhilfeleistung, die an Personen gerichtet ist, welche sich in besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten befinden und diese Schwierigkeiten aus eigener Kraft nicht bewältigen können.

Einfache Sprache

Es gibt Situationen im Leben, in denen man infolge von Wohnungslosigkeit oder Straffälligkeit in eine Lebenslage gerät, die Sie bei der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt und die Sie ohne die Unterstützung von ExpertInnen nicht überwinden können. Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten".

Beschreibung

Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:

  • Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung.
  • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft).

Volltext

Besondere soziale Schwierigkeiten entstehen durch die Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die von den Betroffenen nicht selbstständig bewältigt werden können.

Besondere Lebensverhältnisse können sein:

  • eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
  • nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse,
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,

vergleichbare nachteilige Lebensumstände.

Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Anspruch auf diese Hilfe haben Personen, die in derart schwierige, mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbundene Lebensverhältnisse geraten sind, dass sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse bzw. die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehezerwürfnissen und dergleichen deutlich unterscheiden.

Erforderliche Unterlagen
  • Unterlagen bzw. Nachweise der besonderen Lebenslage (z.B. Haftbescheinigung). 
  • Gültiges Personaldokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel).
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragsstellung - lückenlos.
  • Aktuelle Heiz- und Nebenkostenabrechnung.
  • Nachweise zum vorhandenen Vermögen:

    • Sparbücher (aktueller Stand muss ersichtlich sein)
    • Vermögenswirksame Leistungen
    • Bausparverträge
    • Wertpapiere
    • Bestattungsvorsorgeverträge
    • Sterbegeldversicherung

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend.  Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Ansprechpartner/-in.

Voraussetzungen
  • eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage,
  • nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse,
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
  • vergleichbare nachteilige Lebensumstände.
Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten wird ab dem Zeitpunkt geleistet, ab dem das Sozialamt Kenntnis erlangt hat oder ein Antrag gestellt wurde.

Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Formulare

Formloser Antrag mit Begründung.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage
Gesetze