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Im Vorfeld geplanter Baumaßnahmen ist eine präventive Überprüfung sinnvoll, um ein gefahrloses Bauen zu ermöglichen. Mit dieser Dienstleistung kann sowohl eine Luftbildauswertung beantragt werden als auch eine spätere Kampfmittelüberprüfung vor Ort, für die die Luftbildauswertung Voraussetzung ist.
Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittel
Um ein gefahrloses Bauen zu ermöglichen ist eine Überprüfung des Baugrundstücks bzw. auch der näheren Umgebung sinnvoll.
In einem ersten Schritt erfolgt die Luftbildauswertung. Stellt die Behörde nach Antragstellung fest, dass das Gebiet bereits ausgewertet wurde werden die vorhandenen Dokumente direkt an den/die Antragsteller/in gesendet. Erfolgte noch keine Auswertung wird der Antrag an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet. Das Ergebnis erhält die Behörde, die den/die Antragsteller/in entsprechend informiert.
Je nach Ergebnis kann eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort erforderlich werden. Diese erfordert einen Antrag auf Kampfmitteluntersuchung. Dieser wurde bisher nach vollständigem Ausfüllen durch den Bauherrn und Zustimmung durch die Behörde an die Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet, die die entsprechenden Firmen mit den erforderlichen Arbeiten beauftragt hat. Das Verfahren wird derzeit seitens der Bezirksregierung umgestellt, künftig sollen die Firmen durch den Bauherrn selbst beauftragt werden. Der Ablauf ist noch ungeklärt. Es empfiehlt sich daher, zunächst weiter den Antrag auf Kampfmitteluntersuchung zu nutzen und sich vor Beauftragung eines Unternehmens mit der Gemeinde abzustimmen.
Etwaige Beseitigungen erfolgen grundsätzlich durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst unter Beteiligung der örtlichen Ordnungsbehörden.
Für eine Luftbildauswertung:
Für eine Kampfmitteluntersuchung: Dieser Antrag steht lediglich bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verfügung (hier klicken). Dort sind auch konkrete Angaben zu den Voraussetzungen zu finden.
Die Kosten für die Luftbildauswertung, geophysikalische Untersuchungen, Aufgrabungen und Beseitigungen trägt das Land NRW.
Kosten für vorbereitende, begleitende und abschließende Maßnahmen (z.B. Schaffen von Zufahrtsmöglichkeiten, Entfernen von Bewuchs, Kernbohrungen, mögliche Evakuierungen, Sicherungsmaßnahmen sowie Mehrkosten aufgrund besonderer Rahmenbedingungen) trägt der/die Bauherr/in.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Liegt bereits eine Luftbildauswertung vor erfolgt eine Information innerhalb einer Woche.
Die Dauer hinsichtlich des Antrages auf Kampfmitteluntersuchung kann nicht bestimmt werden, da diese auch von der Antragstellung, der Bezirksregierung sowie den Kapazitäten der Firmen abhängt.
Ordnungsbehördliche Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen-Kampfmittel VO NRW)
Kampfmittel VO NRW
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden