Kreistagswahl

Kreistagswahl

Leika: 99128015000000

Informationen / Kurztext
  • Wahlperiode beträgt 5 Jahre
  • wahlberechtigt sind Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft
  • Mindestalter für Wahlberechtigung: 16 Jahre
  • Mindestalter für Wählbarkeit: 18 Jahre
  • Wahltag ist ein Sonntag
Einfache Sprache

Sie können den Kreistag in Ihrem Kreisgebiet wählen.

Volltext

Die Wahlperiode für den Kreistag beträgt 5 Jahre. Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben. Für die Stimmabgabe ist es erforderlich, dass Sie im entsprechenden Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder einen Wahlschein besitzen. Wahltag ist ein Sonntag.

Erforderliche Unterlagen
  • Wahlbenachrichtigung
  • Amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Mitbürgern Identitätsnachweis)
Voraussetzungen

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • am Wahltag Deutsche oder Deutscher im Sinne von Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Kreis Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Kreises haben.

Verfahrensablauf

Sie können an der Kreistagswahl entweder durch Briefwahl oder Urnenwahl in einem Wahlraum teilnehmen.