Informationen / Kurztext
- Feststellung des vorläufigen Ergebnisses der Kreistagswahl
- Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl
- Entscheidung über die Gültigkeit der Kreistagswahl
Einfache Sprache
Nach der Kreistagswahl wird unter anderem das Wahlergebnis festgestellt.
Volltext
Das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird am Wahlabend durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises festgestellt. Grundlage des vorläufigen Ergebnisses sind die Schnellmeldungen der Urnen- und der Briefwahlvorstände nach Auszählung der Stimmzettel, die zunächst auf der Ebene der kreisangehörigen Gemeinden zusammengefasst werden.
Das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird in den Tagen nach der Wahl durch den Wahlausschuss des Kreises festgestellt. Grundlage des endgültigen Ergebnisses der Kreiswahl sind die am Wahltag gefertigten Wahlniederschriften der Urnen- und der Briefwahlvorstände.
Der neu gewählte Kreistag hat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über mögliche Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Kreistagswahl zu beschließen.
Voraussetzungen
Die Feststellung des Wahlergebnisses zur Kreistagswahl setzt Folgendes voraus:
- Ermittlung des Wahlergebnisses in den Stimmbezirken durch die Urnen- und Briefwahlvorstände am Wahlabend
- deren Weitergabe an die kreisangehörige Gemeinde
Verfahrensablauf
Das Wahlergebnis der Kreistagswahl wird folgendermaßen festgestellt: Am Wahltag nach Ende der Wahlzeit (18 Uhr) zählen die Urnen- und Briefwahlvorstände die Stimmen in folgender Reihenfolge aus:
- Zählung der Wählerinnen und Wähler
- Zählung der Stimmen für die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/innen in drei Arbeitsschritten (Sortieren der Stimmzettel in zweifelsfrei gültige Stimmen, ungekennzeichnete Stimmzettel und Stimmzettel mit Anlass zu Bedenken; Prüfung und Zählung der zweifelsfrei gültigen und ungültigen Stimmen; Auswertung der Stimmzettel mit Bedenken) - Schnellmeldung des Ergebnisses durch den Wahlvorstand an die kreisangehörige Gemeinde
- Schnellmeldung des Gemeindeergebnisses an den Wahlleiter des Kreises
- das vorläufige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises am Wahlabend festgestellt
- die Wahlniederschriften der Wahlvorstände werden durch den Wahlleiter oder die Wahlleiterin des Kreises in den Tagen nach dem Wahltag geprüft und das endgültige Ergebnis zusammengestellt
- das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl wird durch den Wahlausschuss des Kreises auf der Grundlage der Zusammenstellung des Wahlleiters beziehungsweise der Wahlleiterin des Kreises festgestellt
Bearbeitungsdauer
Der Wahlausschuss des Kreises stellt das endgültige Ergebnis der Kreistagswahl innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Wahl fest
Fristen
- Auszählung der Stimmen nach Ende der Wahlzeit durch die Urnen- und Briefwahlvorstände.
- Wenn dem Kreiswahlleiter die Ergebnisse aller Wahllokale des Kreises vorliegen, erfolgt die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlleiter des Kreises.
- Ermittlung des endgültigen Ergebnisses der Kreistagswahl durch den Wahlausschuss des Kreises möglichst bald nach dem Wahltag.
Formulare
Vordrucke für Schnellmeldung, (Brief-) Wahlniederschrift, Zusammenstellung des Endergebnisses und Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses des Kreises