Leika: 99114032000000
Wenn die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangt, kann diese im Bürgerbüro beantragt und ausgestellt werden.
Die Rentenversicherung kann von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
keine
Die Lebensbescheinigung wird Ihnen sofort ausgestellt.
keine (ggfs. eigene Formulare/Vordrucke von der Rentenversicherung)
Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde kann nur ohne entsprechende Zusätze, dass die Kundin oder der Kunde lebend sei, erteilt werden. Bei der erteilten Meldebescheinigung bleibt das Sterbedatum leer. Daraus folgt, dass die Person noch lebt. Diese Meldebescheinigung kann mit dem Formular des Rentenleisters verbunden und gesiegelt werden und gilt als eine Urkunde.
SGB VI
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden