Lebenspartnerschaftsurkunde

Lebenspartnerschaftsurkunde

Leika: 99079003000000

Informationen / Kurztext

  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • wird aus dem Lebenspartnerschaftsregister auf Antrag ausgestellt
  • enthält folgende Angaben: Vornamen und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und zum Zeitpunkt der Ausstellung, Ort und Tag der Geburt, Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft; gegebenenfalls Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, Angaben zur Auflösung, Nichtbestehen, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit, Umwandlung in eine Ehe
  • antragsberechtigt: Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen selbst, Vorfahren, Abkömmlinge, andere Personen bei rechtlichem Interesse

Einfache Sprache

Bescheinigung Lebenspartnerschaft

Beschreibung

Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde als nachweis der Begründung einer Lebenspartnerschaft erhalten.

Volltext

Sie können sich auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausstellen lassen. Als Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, deren Vorfahren oder Abkömmlinge sind Sie antragsberechtigt. Außerdem sind Sie als nicht genannte Person auch antragsberechtigt, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält die Vornamen und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und den Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft. Sie kann außerdem Angaben zur Religionszugehörigkeit, zur Auflösung, zum Nichtbestehen und zur Umwandlung in eine Ehe enthalten. Sollte ein Lebenspartner beziehungsweise eine Lebenspartnerin verstorben sein, enthält die Lebenspartnerschaftsurkunde auch diese Angabe.

Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
  • bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen oder Institutionen einen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Lebenspartnerschaft muss im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet sein.
  • Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
    - die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, auf den oder die sich die Urkunde bezieht,
    - die Eltern,
    - die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    - andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Kosten

Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 16
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 8

Gesetze

PStG