Leika: 99079003000000
Bescheinigung Lebenspartnerschaft
Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde als nachweis der Begründung einer Lebenspartnerschaft erhalten.
Sie können sich auf Antrag eine Lebenspartnerschaftsurkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausstellen lassen. Als Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, deren Vorfahren oder Abkömmlinge sind Sie antragsberechtigt. Außerdem sind Sie als nicht genannte Person auch antragsberechtigt, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält die Vornamen und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen, den Ort und den Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft. Sie kann außerdem Angaben zur Religionszugehörigkeit, zur Auflösung, zum Nichtbestehen und zur Umwandlung in eine Ehe enthalten. Sollte ein Lebenspartner beziehungsweise eine Lebenspartnerin verstorben sein, enthält die Lebenspartnerschaftsurkunde auch diese Angabe.
Es ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Verwaltungsgebühr für erstes Exemplar: EUR 16
Verwaltungsgebühr für jedes weitere identische Exemplar: EUR 8
PStG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden