Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SGB XII) Erbringung

Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (SGB XII) Erbringung

Leika: 99107032148000

Informationen / Kurztext

Damit Kinder aus Familien mit geringem Einkommen am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben teilnehmen können, können sie Zuschüsse erhalten für:

  • Schulbedarf
  • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
  • teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben
  • Ausflüge der Schulen und Kitas
  • Mehrtägige Klassen- und Ausflugsfahrten in Schule und Kita
  • Lernförderung
  • Schülerbeförderung

Einfache Sprache

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, kurz Bildungspaket oder BuT. Damit haben sie eine faire Chance am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben teilzunehmen.

Volltext

Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen

Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Kita, der Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es jetzt das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz Bildungspaket genannt. Damit haben auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen eine faire Chance am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben teilzuhaben.

Folgende Leistungen können Kinder und Jugendliche erhalten, wenn sie oder ihre Eltern Empfänger der nachfolgenden Leistungen sind:

  • Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II (Sozialgesetzbuch II)
  • Empfänger/innen von Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII)
  • Empfänger/innen des Kinderzuschlags (Bundeskindergeldgesetz)
  • Empfänger/innen von Wohngeld (Wohngeldgesetz)
  • Empfänger/innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz

Schulbedarf

  • Voraussetzung: Ihr Kind ist Schüler/in einer allgemeinen oder einer berufsbildenden Schule.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Auszahlung eines Betrages in Höhe von 116,- € jeweils im August und 58,- € im Februar jedes Jahres (insgesamt 174.- € pro Schuljahr).
  • Die Schulbeihilfe erhöht sich in der Regel jährlich.

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

  • Voraussetzung: Ihr Kind nimmt regelmäßig an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in einer Kita, Schule oder einer OGS teil.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Es werden die entstehenden Aufwendungen der Mittagsverpflegung in o.g. Einrichtungen übernommen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben

  • Voraussetzung: Ihr Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) ist Mitglied in einem Verein aus den Bereichen Sport, Spiel, Kunst, Kultur/Geselligkeit oder nimmt an vergleichbaren, angeleiteten kulturellen Aktivitäten (z.B. Musikschule) oder an von Pädagogen begleiteten Freizeiten teil.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Kinder und Jugendliche erhalten pauschal 15,00 € monatlich.

Ausflüge der Schulen und Kitas

  • Voraussetzung: Ihr Kind ist Schüler/Schülerin einer allgemeinen oder berufsbildenden Schule bzw. besucht eine Kindertagesstätte. Der Ausflug erfolgt nach allgemeinem Schulrecht. Eine Bescheinigung der Schule/Kita über die Kosten für den Ausflug liegt vor.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme der Ausflugskosten.

Mehrtägige Klassen-und Ausflugsfahrten

  • Voraussetzung: Ausflüge der Schulen und Kitas.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme der Klassenfahrt einschließlich Ausgaben, die in einem sinnvollen Zusammenhang mit der Fahrt stehen (z.B. Eintrittsgelder für Museen, Leihgebühren für eine Skiausrüstung etc.). Von den Leistungen ausgenommen ist das Taschengeld.

Lernförderung

  • Voraussetzung: Ihr Kind besucht eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule (ohne Ausbildungsvergütung) und hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. Die schulischen Angebote ergänzender Lernförderung sind ausgeschöpft oder es fehlt ein entsprechendes Angebot.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem konkreten Umfang der benötigten Lernförderung und den ortsüblichen Sätzen.

Schülerbeförderung

  • Voraussetzung: Ihr Kind ist unter 25. Jahre und Schüler/Schülerin einer allgemeinen oder berufsbildenden Schule. Die Entfernung zwischen Wohnung und nächstgelegener Schule (für den gewünschten Schulabschluss ) ist größer als: 2 km Klasse 1 - 4 (Primarstufe), 3,5 km Klasse 5 -10 (Sekundarstufe I), 5 km ab Klasse 11 (Sekundarstufe II). Die Kosten werden nicht durch Dritte übernommen und die Kosten können aus eigenen Mitteln nicht beglichen werden.
  • Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme des Eigenanteils. Dieser muss berechnet werden.

Sie haben noch Fragen oder finden, dass das viel zu viel Text ist? Dann machen Sie es kurz und einfach und nehmen Kontakt zum Stellwerk Hilden auf. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Stellwerk beraten Sie gern umfassend zu dem Thema. Bezieher von Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Ihre Anträge im Stellwerk Hilden stellen.

Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II) können Anträge auf Bildung und Teilhabe beim Jobcenter Mettmann-aktiv stellen: Jobcenter Mettmann-aktiv Geschäftsstelle Hilden
Hochdahler Str. 14
40721 Hilden Tel.: 02104-14163-0.

Erforderliche Unterlagen
  • Antragsformular 
  • Bescheid Grundsicherung
  • Bescheid Wohngeld
  • Bescheid Kinderzuschlag oder
  • Bescheid von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Gesetze

SGB II, SGB XII, BKGG, AsylbLG