Informationen / Kurztext
Damit Kinder aus
Familien mit geringem Einkommen am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben teilnehmen können, können sie Zuschüsse erhalten für:
- Schulbedarf
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben
- Ausflüge der Schulen und Kitas
- Mehrtägige Klassen- und Ausflugsfahrten in Schule und Kita
- Lernförderung
- Schülerbeförderung
Einfache Sprache
Kinder und Jugendliche aus
Familien mit geringem Einkommen haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, kurz Bildungspaket oder BuT. Damit haben sie eine faire Chance am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben teilzunehmen.
Volltext
Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen
Alle Kinder sollen von Anfang an mitmachen können, ob in der Kita, der
Schule oder in der Freizeit. Dafür gibt es jetzt das Bildungs- und
Teilhabepaket, kurz Bildungspaket genannt. Damit haben auch Kinder aus
Familien mit geringem Einkommen eine faire Chance am sozialen und
kulturellen Gemeinschaftsleben teilzuhaben.
Folgende Leistungen können Kinder und Jugendliche erhalten, wenn sie
oder ihre Eltern Empfänger der nachfolgenden Leistungen sind:
- Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II (Sozialgesetzbuch II)
- Empfänger/innen von Grundsicherung (Sozialgesetzbuch XII)
- Empfänger/innen des Kinderzuschlags (Bundeskindergeldgesetz)
- Empfänger/innen von Wohngeld (Wohngeldgesetz)
- Empfänger/innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
Schulbedarf
- Voraussetzung: Ihr Kind ist Schüler/in einer allgemeinen oder einer
berufsbildenden Schule.
- Leistung aus dem Bildungspaket: Auszahlung eines Betrages in Höhe von
116,- € jeweils im August und 58,- € im Februar jedes Jahres (insgesamt 174.- € pro
Schuljahr).
- Die Schulbeihilfe erhöht sich in der Regel jährlich.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
- Voraussetzung: Ihr Kind nimmt regelmäßig an einer gemeinschaftlichen
Mittagsverpflegung in einer Kita, Schule oder einer OGS teil.
- Leistung aus dem Bildungspaket: Es werden die entstehenden Aufwendungen
der Mittagsverpflegung in o.g. Einrichtungen übernommen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben
- Voraussetzung: Ihr Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) ist
Mitglied in einem Verein aus den Bereichen Sport, Spiel, Kunst,
Kultur/Geselligkeit oder nimmt an vergleichbaren, angeleiteten
kulturellen Aktivitäten (z.B. Musikschule) oder an von Pädagogen
begleiteten Freizeiten teil.
- Leistung aus dem Bildungspaket: Kinder und Jugendliche erhalten pauschal
15,00 € monatlich.
Ausflüge der Schulen und Kitas
- Voraussetzung: Ihr Kind ist Schüler/Schülerin einer allgemeinen oder
berufsbildenden Schule bzw. besucht eine Kindertagesstätte. Der Ausflug
erfolgt nach allgemeinem Schulrecht. Eine Bescheinigung der Schule/Kita
über
die Kosten für den Ausflug liegt vor.
- Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme der Ausflugskosten.
Mehrtägige Klassen-und Ausflugsfahrten
- Voraussetzung: Ausflüge der Schulen und Kitas.
- Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme der Klassenfahrt
einschließlich Ausgaben, die in einem sinnvollen Zusammenhang mit der
Fahrt stehen (z.B. Eintrittsgelder für Museen, Leihgebühren für eine
Skiausrüstung etc.). Von den Leistungen ausgenommen ist das Taschengeld.
Lernförderung
- Voraussetzung: Ihr Kind besucht eine allgemeinbildende oder
berufsbildende Schule (ohne Ausbildungsvergütung) und hat das 25.
Lebensjahr noch nicht vollendet. Die schulischen Angebote ergänzender
Lernförderung sind ausgeschöpft oder es fehlt ein entsprechendes
Angebot.
- Leistung aus dem Bildungspaket: Die Höhe der Vergütung richtet sich
nach dem konkreten Umfang der benötigten Lernförderung und den
ortsüblichen Sätzen.
Schülerbeförderung
- Voraussetzung: Ihr Kind ist unter 25. Jahre und Schüler/Schülerin einer
allgemeinen oder berufsbildenden Schule. Die Entfernung zwischen Wohnung
und nächstgelegener Schule (für den gewünschten Schulabschluss ) ist
größer als:
2 km Klasse 1 - 4 (Primarstufe), 3,5 km Klasse 5 -10 (Sekundarstufe I),
5 km ab Klasse 11 (Sekundarstufe II). Die Kosten werden nicht durch
Dritte übernommen und die Kosten können aus eigenen Mitteln nicht
beglichen werden.
- Leistung aus dem Bildungspaket: Übernahme des Eigenanteils. Dieser muss
berechnet werden.
Sie haben noch Fragen oder finden, dass das viel zu viel Text ist? Dann
machen
Sie es kurz und einfach und nehmen Kontakt zum Stellwerk Hilden auf. Die
Kolleginnen und Kollegen aus dem Stellwerk beraten Sie gern umfassend
zu dem Thema.
Bezieher von Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag oder von
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können Ihre Anträge im
Stellwerk
Hilden stellen.
Bezieher von Arbeitslosengeld II (SGB II) können Anträge auf Bildung und
Teilhabe beim Jobcenter Mettmann-aktiv stellen:
Jobcenter Mettmann-aktiv
Geschäftsstelle Hilden
Hochdahler Str. 14
40721 Hilden
Tel.: 02104-14163-0.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Bescheid Grundsicherung
- Bescheid Wohngeld
- Bescheid Kinderzuschlag oder
- Bescheid von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Gesetze
SGB II, SGB XII, BKGG, AsylbLG