Leika: 99115004000000
Das Bürgerbüro erteilt auf Antrag Auskünfte aus dem Melderegister zu einer bestimmten Person. Dies kann hilfreich sein, etwa zur Verfolgung rechtlicher Ansprüche, oder auch, um eine aus den Augen verlorene Person zu finden oder ein Klassentreffen zu organisieren.
Die einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz:
Hierbei werden Vor- und Familienname, Doktorgrad und die letzte bekannte Anschrift mitgeteilt. Sollte die gesuchte Person verstorben sein, wird auch dies mitgeteilt.
Die erweiterte Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz:
Über den Umfang der einfachen Melderegisterauskunft hinaus dürfen weitere persönliche Daten der gesuchten Person mitgeteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse daran nachgewiesen wird.
Die erweiterte Datenmitteilung umfasst:
Das Bürgerbüro hat die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt nicht, wenn bei der Antragstellung ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, insbesondere zur Rechtsverfolgung oder zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.
Archivauskunft
Die Daten des Melderegisters werden nach einem bestimmten Zeitraum archiviert. Sie stehen dann nicht mehr unmittelbar zur Verfügung, sondern müssen in aller Regel aufwändig zugänglich gemacht werden. Dies kann zu längeren Bearbeitungszeiten führen.
keine
einfache Melderegisterauskunft: Keine
erweiterte Melderegisterauskunft: berechtigtes oder rechtliches Interesse
Beispiele für ein berechtigtes Interesse (nicht abschließend):
Die Erteilung
Die Gebühren können nach Erhalt der Auskunft beglichen werden, es wird ein Gebührenbescheid inkl. Auskunft verschickt. Das Bürgerbüro nimmt keine Verrechnungsschecks an, diese werden zurück geschickt.
Die Auskunft kann persönlich, schriftlich oder online (nur einfache Melderegisterauskunft) im Bürgerbüro beantragt werden. Bei der Antragstellung ist zu bestätigen, dass die Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet wird. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke genutzt werden, ist dies im Antrag besonders zu vermerken.
Bitte geben Sie bei der Antragstellung möglichst vollständig die Ihnen bekannten Daten der gesuchten Person an, damit eine zweifelsfreie Identifizierung und fehlerfreie Datenübermittlung erfolgen kann. Enthalten sein sollten der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die letzte bzw. eine vermutete Anschrift der gesuchten Person in Hilden.
einfache Melderegisterauskunft
Einfache Melderegisterauskünfte beantragen Sie bitte über das Onlineformular, das Sie unter "Anträge & Informationen" finden. Wählen Sie dort zunächst "Stadt Hilden" als Verwaltung aus. Danach werden alle notwendigen Angaben über Pflichtfelder abgefragt.
Mit der Antragstellung auf einfache Auskunft aus dem Melderegister fällt eine Gebühr von 11,00 Euro an, die Sie per Lastschriftverfahren bezahlen können.
einfache Melderegisterauskunft für Großkunden
Poweruser, beispielhaft Unternehmen oder Anwaltskanzleien, die regelmäßig und im größeren Umfang einfache Melderegisterauskünfte benötigen, können sich bei der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) registrieren lassen. Neben den Meldedatenbeständen der Meldebehörden in Nordrhein-Westfalen können auch Meldedatenbestände von Meldebehörden in Baden-Württemberg, Hessen u.a. Bundesländern abgefragt werden.
Weiter mit ZEMA-Online
BMG
Am Rathaus 1 - 40721 Hilden