Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen

Leika: 99098006000000

Informationen / Kurztext

Eine Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und weiteren Sportanlagen ist sowohl für Personen(gruppen) als auch für (Sport-)Vereine und sportlichen Einrichtungen möglich. Die Genehmigung erteilt das Sportbüro der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH.

Einfache Sprache

Wenn Sie, Ihr Sportverein oder Ihre sportliche Einrichtung eine Sporthalle und/oder einen Sportplatz nutzen möchten, ist dies unter gewissen Bedingungen möglich.

Volltext

Neben den festgelegten regelmäßigen Nutzungszeiten der Schulen und Vereine, ist eine private Nutzung bspw. in den Ferien oder an Feiertagen ohne Erlaubnis auf den Sportaußenanlagen zu den folgenden Öffnungszeiten möglich.

Alle Hildener Fußballplätze sowie die Leichtathletikanlagen sind in den Ferien von Montag bis Freitag und zu den gesetzlichen Feiertagen von 11:00 bis 20:00 Uhr, längstens bis Einbruch der Dunkelheit geöffnet.
Die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch ist zusätzlich samstags von 11:00 bis 20:00 Uhr und sonntags von 11:00 bis 18:00 Uhr, längstens bis Einbruch der Dunkelheit geöffnet. In den Weihnachtsferien und feiertags ist die Bezirkssportanlage Am Bandsbusch für die Öffentlichkeit geschlossen.
Vereinsnutzung hat Vorrang.

Voraussetzungen

Einreichung eines formlosen Antrages sowie Einhaltung der Nutzungsbedingungen.

Kosten

Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbestimmungen für Sportstätten. Die Nutzungsbestimmungen sowie die Entgeltrichtlinien für Sportstätten finden Sie im Ortsrecht der Stadt Hilden unter Anträge und Informationen.

Verfahrensablauf

Bitte kontaktieren Sie frühzeitig das Sportbüro der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH mit Ihrem Nutzungsanliegen unter: info@hilden-beteiligungen.de

Formulare

formloser Antrag

Weiterführende Informationen

Website der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbHEs gelten die Allgemeinen Nutzungsbestimmungen für Sportstätten.